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Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe: Welche Faktoren zählen?

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Ein Verurteilter wehrte sich gegen die Ablehnung seiner Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe durch das Landgericht Rostock. Obwohl die Richter seine negativen Fakten prüften, übersahen sie völlig die zwingend zu berücksichtigenden günstigen aktuellen Lebensumstände. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 ORs 44/24 – 1 Ss 35/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Rostock
  • Datum: 23.07.2024
  • Aktenzeichen: 20 ORs 44/24 – 1 Ss 35/24
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafvollstreckung

  • Das Problem: Ein Mann wurde wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Vorinstanz lehnte es ab, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Der Mann forderte mit seiner Revision eine neue Entscheidung über die Bewährung, da seine positiven aktuellen Lebensumstände ignoriert worden seien.
  • Die Rechtsfrage: Durfte das Landgericht die Bewährung ablehnen, obwohl es die aktuellen positiven Lebensumstände des Verurteilten (wie Arbeit und Pflege des Vaters) nicht ausdrücklich in den Urteilsgründen berücksichtigt hatte?
  • Die Antwort: Ja. Die Begründung für die Ablehnung der Bewährung war rechtlich fehlerhaft und unvollständig. Das Landgericht hat nicht ausreichend dokumentiert, wie es die aktuellen Umstände des Mannes in die Gesamtwürdigung einbezogen hat. Die Sache muss deshalb von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
  • Die Bedeutung: Gerichte dürfen die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung nicht ablehnen, wenn die Urteilsgründe nicht alle relevanten positiven und negativen Umstände des Verurteilten umfassend darlegen. Positive Entwicklungen wie eine feste Arbeit oder soziale Verpflichtungen müssen immer berücksichtigt werden.

Der Fall vor Gericht


Wieso musste ein Urteil neu verhandelt werden, nur weil das Gericht etwas nicht aufgeschrieben hat?

Ein Richter, der über eine Bewährung entscheidet, arbeitet eine unsichtbare Checkliste ab. Auf der einen Seite stehen die Minuspunkte: Vorstrafen, eine Tat während laufender Bewährung. Auf der anderen Seite die Pluspunkte: ein Geständnis, Reue, ein stabiles Umfeld. Im Fall eines Mannes aus Rostock schien die Minus-Seite erdrückend. Das Landgericht verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft – ohne Bewährung. Doch in seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht eine entscheidende Frage offen: Hat es die Plus-Seite überhaupt vollständig gelesen? Eine Lücke, die das Oberlandesgericht fand und die alles änderte.

Warum landete ein Mann für eine Körperverletzung gleich dreimal vor Gericht?

Ein Mann wurde vom Amtsgericht Rostock wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er legte Berufung ein. Das Landgericht Rostock bestätigte das Urteil. Es hielt sowohl den Schuldspruch als auch die Strafhöhe für angemessen. Der Knackpunkt war die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung. Auch das Landgericht verweigerte diese. Es sah keine Günstige Sozialprognose für den Angeklagten. Der Mann gab nicht auf und zog mit einer Revision vor das Oberlandesgericht Rostock. Sein Vorwurf: Das Landgericht habe die Voraussetzungen für eine Bewährung nicht sauber geprüft. Es habe die positiven Aspekte seiner aktuellen Lebenssituation ignoriert. Genau diese Prüfung ist der Kern jeder Bewährungsentscheidung. Ein Gericht muss bewerten, ob zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig auch ohne Strafvollzug keine Straftaten mehr begehen wird. Diese Einschätzung regelt § 56 Abs….


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