Ein Berliner Vermieter forderte 26.000 Euro Schadensersatz wegen massiver Mietschäden, doch ihm drohte die sechsmonatige Verjährungsfrist im Mietrecht. Er scheiterte an der Beweispflicht für das genaue Rückgabedatum der Mietsache; der gesamte Anspruch scheiterte an einem einzigen, unpräzisen Satz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 51/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Berlin
- Datum: 11.09.2024
- Aktenzeichen: 64 S 51/22
- Verfahren: Einstimmiger Beschluss über die Zurückweisung der Berufung
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Verjährung, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Ein Vermieter forderte von seinen ehemaligen Mietern Schadenersatz für Beschädigungen in der Wohnung. Die Mieter sagten, diese Forderungen seien bereits verjährt.
- Die Rechtsfrage: Muss der Vermieter beweisen, wann genau er die Wohnung nach dem Auszug wieder übernommen hat, damit seine Forderungen gegen die Mieter nicht verjähren?
- Die Antwort: Ja, die Schadenersatzansprüche sind verjährt. Der Vermieter konnte den genauen Tag seiner Wiederinbesitznahme nicht rechtzeitig im Prozess belegen. Später vorgelegte Beweise konnten diesen Fehler nicht heilen.
- Die Bedeutung: Vermieter müssen den Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme der Wohnung präzise beweisen. Versäumt der Vermieter dies im Prozess, sind seine Schadenersatzansprüche wegen Verjährung verloren.
Der Fall vor Gericht
Worum ging es in dem Fall?
Ein Rechtsstreit ist kein fairer Wettkampf um die Wahrheit. Er ist ein Kampf nach strengen Regeln. Ein Vermieter aus Berlin musste diese Lektion auf die harte Tour lernen. Sein Fall schien klar: Seine ehemaligen Mieter hatten die Wohnung nach fast zwei Jahrzehnten in einem desolaten Zustand hinterlassen. Die Forderung: über 26.000 Euro Schadensersatz für Malerarbeiten, kaputte Türen, zerstörte Böden und eine fehlende Küche. Doch am Ende ging es nicht um die sichtbaren Schäden. Es ging um einen einzigen, unpräzisen Satz, den sein Anwalt vor Gericht sagte – ein Fehler, der ihn den gesamten Prozess kostete.
Warum war der genaue Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe so kritisch?
Das Gesetz schützt Mieter vor ewig andauernden Forderungen. Für Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache kennt das Bürgerliche Gesetzbuch eine kurze Verjährungsfrist von nur sechs Monaten. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Vermieter die Wohnung zurückerhält (§ 548 BGB). Im Klartext: Ab diesem Moment hat der Vermieter ein halbes Jahr Zeit, seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Danach sind sie verjährt. In diesem Fall wurde die Klage des Vermieters am 8. Juni 2021 bei Gericht eingereicht. Die Rechnung war einfach. Damit die Klage rechtzeitig war, durfte die Sechsmonatsfrist frühestens am 8. Dezember 2020 begonnen haben. Der Vermieter musste die Wohnung also am oder nach dem 8. Dezember 2020 wieder in seinen Besitz bekommen haben. Die Mieter behaupteten, der Vermieter hätte schon im Oktober 2020 wieder die Kontrolle über die Wohnung gehabt. Die Klage sei verspätet. Der gesamte Fall hing an diesem Kalenderstreit.
Welchen Fehler machte der Vermieter vor Gericht?
Die Mieter hatten die Verjährung ins Spiel gebracht. Das war ihr gutes Recht. Jetzt lag der Ball beim Vermieter. Er musste diesen Einwand entkräften. Juristen nennen das die „Sekundäre Darlegungspflicht“….