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MdE bei Schulterverletzung: <20 % – Verletztenrente abgelehnt

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Nach einem Sturz auf See klagte ein Matrose auf die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei seiner Schulterverletzung. Doch selbst die schwere Hirnblutung, die er als indirekte Unfallfolge ansah, reichte nicht für die geforderte Verletztenrente. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 5 U 42/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern
  • Datum: 05.11.2024
  • Aktenzeichen: L 5 U 42/20
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Unfallversicherung, Sozialrecht

  • Das Problem: Ein ehemaliger Tendermatrose erlitt 2017 einen Arbeitsunfall an der Schulter. Er forderte von seiner Unfallversicherung eine Verletztenrente. Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, weil die verbliebenen Folgen zu gering seien.
  • Die Rechtsfrage: Reichen die verbliebenen gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall aus, um eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % zu rechtfertigen und damit Rente zu erhalten?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht bestätigte, dass die unfallbedingte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit unter 20 % liegt. Die objektiven Bewegungsumfänge der Schulter lagen über den Werten, die eine höhere Rentenzahlung begründen.
  • Die Bedeutung: Das Gericht entschied, dass für den Rentenanspruch primär objektive medizinische Messwerte gelten. Eine spätere Hirnstammblutung wurde nicht als Folge des Unfalls anerkannt.

Der Fall vor Gericht


Warum wurde ein Schlaganfall nicht als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt?

Ein schwerer Sturz bei der Arbeit auf See verletzte die Schulter eines Matrosen und machte ihn berufsunfähig. Monate später, mitten in der Reha, traf ihn ein zweiter Schicksalsschlag: eine Hirnblutung. Für den Mann war der Fall klar – der Schlaganfall musste eine Folge des Unfalls sein und seine Ansprüche auf eine Rente zementieren. Die Unfallversicherung sah das anders. Sie zog eine scharfe Linie zwischen den beiden Ereignissen. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern musste klären, ob der Körper eines Menschen nach einem Unfall als eine Kette unglücklicher Dominosteine zu betrachten ist – oder ob jeder Sturz für sich allein steht.

Weshalb reichte die unbestrittene Schulterverletzung nicht für eine Rente?

Ein Arbeitsunfall muss die Erwerbsfähigkeit dauerhaft einschränken, damit die gesetzliche Unfallversicherung eine Verletztenrente zahlt. Das Gesetz setzt hierfür eine klare Hürde: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) muss mindestens 20 Prozent betragen, so will es das Sozialgesetzbuch (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Diese Zahl beschreibt nicht den Verlust des konkreten Arbeitsplatzes. Sie ist eine abstrakte Größe. Sie bewertet, wie stark die Verletzungsfolgen eine Person auf dem gesamten Arbeitsmarkt einschränken – vom Seemann bis zum Büroangestellten. Der Matrose erlitt bei seinem Sturz einen Riss der Rotatorenmanschette. Eine Operation und Reha folgten. Sein Schmerz und seine eingeschränkte Beweglichkeit waren real. Die entscheidende Frage für das Gericht war aber eine andere. Sie war rein technischer Natur. Wie stark war die Funktion der Schulter zum Stichtag – dem Ende des Krankengeldbezugs am 15. Mai 2019 – objektiv beeinträchtigt? Mehrere medizinische Gutachter untersuchten den Mann. Sie maßen die Beweglichkeit seines Arms. Das Ergebnis war eindeutig. Er konnte seinen Arm nach vorne auf etwa 140 Grad und zur Seite auf rund 95 bis 140 Grad anheben….


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