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Führerscheinentzug nach Nichtbeibringung der MPU: Frist und Folgen

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Die Anordnung der MPU bei einer einmaligen Cannabis-Fahrt war begründet durch 21 ng/ml THC und einen versuchten Manipulationsversuch bei der Kontrolle. Die entscheidende Wende im Verfahren folgte jedoch, als der Betroffene das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 L 236/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
  • Datum: 17.09.2025
  • Aktenzeichen: 4 L 236/25
  • Verfahren: Eilverfahren im Fahrerlaubnisrecht
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Fahrer musste nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss ein medizinisches Gutachten (MPU) erstellen lassen. Weil er dieses nicht fristgerecht vorlegte, entzog ihm die Behörde den Führerschein. Der Fahrer wehrte sich gerichtlich gegen den sofortigen Entzug.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde den Führerschein sofort entziehen, weil der Fahrer das geforderte Gutachten nach der einmaligen Cannabis-Fahrt nicht fristgerecht eingereicht hat?
  • Die Antwort: Nein, der Antrag auf Wiederherstellung des Führerscheins wurde abgewiesen. Der Entzug war rechtmäßig. Das Gericht sah die hohen Cannabiswerte und den Manipulationsversuch als ausreichend an, um die Anordnung des Gutachtens zu rechtfertigen.
  • Die Bedeutung: Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss kann bei zusätzlichen Umständen (z. B. sehr hohe Werte, Ausfallerscheinungen, Täuschungsversuche) sofort zur Anordnung eines Gutachtens führen. Wird dieses Gutachten nicht pünktlich vorgelegt, führt dies zwingend zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Der Fall vor Gericht


Warum genügte ein einmaliger Cannabis-Verstoß für eine MPU-Anordnung?

Ein Autofahrer will einer Drogenkontrolle entgehen – und versucht, die Polizei mit einem Glas Wasser auszutricksen. Der Schuss geht nach hinten los. Nicht nur fliegt der Schwindel auf, die Blutprobe offenbart auch einen hohen Cannabis-Wert. Was wie eine einmalige Dummheit wirkt, wird für ihn zum Anfang vom Ende seines Führerscheins. Denn die Behörden sehen in seinem Verhalten mehr als nur einen Ausrutscher. Sie sehen ein Muster, das eine alles entscheidende Frage aufwirft. Das Verwaltungsgericht Berlin musste diese Frage beantworten. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist hier klar: Eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss allein rechtfertigt nicht automatisch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, der MPU. Es braucht mehr. Die Juristen sprechen von „zusätzlichen, aussagekräftigen Zusatztatsachen“. Diese Tatsachen müssen Zweifel am Willen oder an der Fähigkeit des Fahrers wecken, Drogenkonsum und Autofahren konsequent zu trennen. Das Gericht fand im Verhalten des Mannes eine ganze Kette solcher Zusatztatsachen.

  1. Erstens die Laborwerte. Die gemessenen 21 ng/ml THC im Blutserum waren hoch. Der Wert der THC-Carbonsäure – ein Abbauprodukt, das auf die Konsumgewohnheiten hindeutet – war mit 280 ng/ml ebenfalls stattlich.
  2. Zweitens sein Auftreten. Die Polizisten notierten im Bericht glasige Augen und stark gerötete Bindehäute, klassische Ausfallerscheinungen.
  3. Drittens sein Manöver bei der Kontrolle. Er versuchte, die Urinprobe durch Abgabe von purem Wasser zu manipulieren. Ein klarer Täuschungsversuch.
  4. Viertens seine widersprüchlichen Angaben. Der Fahrer behauptete, am Vorabend gekifft zu haben. Die hohen Messwerte passten aus Sicht der Gutachter nicht zu dieser Zeitangabe….

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