Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht: Terminsverlegung abgelehnt

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein LKW-Fahrer legte Einspruch gegen seinen 45-Euro-Bußgeldbescheid ein, doch das Gericht lehnte die Verlegung des Termins trotz anwaltlicher Verhinderung ab. Die Ablehnung führte zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht, da die Begründung in den privaten Ruhestandsplanungen des Richters lag. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ss OWi 303/07 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 26.04.2007
  • Aktenzeichen: 4 Ss OWi 303/07
  • Verfahren: Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Rechtliches Gehör, Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Das Problem: Ein Betroffener legte Einspruch gegen ein Bußgeld ein. Sein Anwalt konnte den ersten Gerichtstermin wegen Urlaubs nicht wahrnehmen und beantragte eine Verlegung. Das Amtsgericht lehnte die Verschiebung mit pauschalen „dienstlichen Gründen“ ab und verwarf den Einspruch, da Anwalt und Fahrer nicht erschienen.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht den ersten Verhandlungstermin absagen, wenn der Anwalt seine Verhinderung glaubhaft belegt, aber das Gericht lediglich pauschale dienstliche Gründe oder persönliche Organisationswünsche des Richters als Ablehnungsgrund nennt?
  • Die Antwort: Ja. Die Ablehnung einer Terminsverlegung aus nur pauschalen dienstlichen Gründen oder wegen des persönlichen Wunsches des Richters, sein Dezernat vor seinem Ausscheiden zu erledigen, verletzt das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Deshalb musste das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werden.
  • Die Bedeutung: Gerichte müssen das grundlegende Recht auf Anhörung zwingend gewährleisten. Sie müssen die Ablehnung einer Terminsverschiebung objektiv und nachvollziehbar begründen, anstatt sich auf allgemeine dienstliche Erfordernisse zu berufen.

Der Fall vor Gericht


Warum wurde ein 45-Euro-Bußgeld zu einem Fall für das Oberlandesgericht?

Es ging um 45 Euro. Ein Bußgeld, das ein LKW-Fahrer nicht akzeptieren wollte. Ein Alltagsfall, tausendfach in deutschen Amtsgerichten verhandelt. Doch dieser Fall eskalierte. Er eskalierte nicht wegen der Höhe der Summe, sondern wegen eines Telefonats zwischen einem Anwalt im Urlaub und einer Gerichtsmitarbeiterin. Am Ende stand nicht die Frage, ob der LKW-Fahrer falsch gefahren war, sondern ob ein Gericht das Recht hat, einem Bürger die Tür zu verschließen, nur weil ein Richter kurz vor der Pensionierung seinen Schreibtisch aufräumen will.

Was war der Auslöser für den Rechtsstreit?

Ein LKW-Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 45 Euro. Er legte Einspruch ein. Das Amtsgericht Soest setzte daraufhin einen Hauptverhandlungstermin für den 28. Dezember fest. Acht Tage vor diesem Termin, am 20. Dezember, rief der Verteidiger des Fahrers bei Gericht an. Er bat um eine Verlegung des Termins. Seine Begründung war einfach und nachvollziehbar: Er selbst befand sich im Urlaub und sein Kanzleikollege war ebenfalls verhindert. Es war die erste Bitte dieser Art in diesem Verfahren. Die Antwort vom Gericht kam prompt – und überraschend. Eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle teilte dem Anwalt mit, der zuständige Richter sei selbst im Urlaub. Er habe aber telefonisch durchgegeben: Der Termin könne aus dienstlichen Gründen nicht verlegt werden. Der Anwalt möge einen Kollegen schicken. Zusätzlich erfuhrt der Anwalt, der Richter wolle die Sache noch vor Jahresende erledigen, da er aus dem Dienst ausscheide. Der Verteidiger protestierte noch am selben Tag schriftlich….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge