Ein Rechtsanwalt, der eine Mediation bei einer Scheidung leitete, wechselte anschließend die Seiten und vertrat die Ehefrau. Die entscheidende Frage vor Gericht: Gilt die neutrale Tätigkeit als strafbarer Parteiverrat durch den Rechtsanwalt in derselben Rechtssache? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORs 96/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Celle
- Datum: 26. August 2025
- Aktenzeichen: 2 ORs 96/25
- Verfahren: Strafverfahren (Revision und Beschwerde)
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Berufsrecht, Mediationsrecht
- Das Problem: Ein als Rechtsanwalt tätiger Mediator vermittelte in einem Ehekonflikt. Nach dem Scheitern vertrat er im folgenden Scheidungsverfahren den Ehemann gegen die Frau, die ihm zuvor Details anvertraut hatte.
- Die Rechtsfrage: Machte sich der Anwalt des Parteiverrats strafbar, weil er nach einer gescheiterten Mediation die Gegenseite in derselben Sache anwaltlich vertrat?
- Die Antwort: Ja. Die Revision des Anwalts wurde als unbegründet verworfen. Die Tätigkeit als Mediator durch einen Anwalt gilt als Teil seiner Berufspflichten; die anschließende einseitige Vertretung der Gegenseite in derselben Familiensache erfüllt den Tatbestand des Parteiverrats.
- Die Bedeutung: Ein als Mediator tätiger Rechtsanwalt unterliegt strengen Neutralitätspflichten. Er darf nach gescheiterter Mediation niemals die Gegenseite in demselben Konflikt anwaltlich vertreten, da dies strafbarer Parteiverrat ist.
Der Fall vor Gericht
Wieso landete ein Anwalt wegen eines Wechsels der Fronten vor Gericht?
Eine schwangere Frau, aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und verzweifelt auf der Suche nach ihren persönlichen Dingen, suchte Hilfe. Sie wandte sich an einen Mann, der sich ihr als Rechtsanwalt und neutraler Mediator vorstellte. In einem langen Gespräch vertraute sie ihm die intimsten Details ihrer zerrütteten Ehe an. Monate später, im offiziellen Scheidungsverfahren, trat genau dieser Mann erneut in Erscheinung – diesmal als Anwalt ihres Ehemannes. Dieser abrupte Seitenwechsel brachte den Juristen selbst auf die Anklagebank. Der Fall begann im Oktober 2018. Die Frau schilderte dem Anwalt ihre Notlage und ihren Wunsch, bestimmte Gegenstände aus der Ehewohnung zurückzuerhalten. Der Anwalt bot an, als „allseitiger“ und „unabhängiger“ Mediator zu vermitteln. Er sprach mit beiden Ehepartnern, eine Einigung kam aber nicht zustande. Die Mediation scheiterte. Im Januar 2021 folgte der Paukenschlag: Im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Wolfsburg legte der Anwalt eine Vollmacht des Ehemannes vor und beantragte Akteneinsicht für ihn. Er agierte nun als klassischer Parteivertreter gegen die Frau, der er einst als neutraler Vermittler gegenübergetreten war. Erst eine Beanstandung durch die Rechtsanwaltskammer beendete sein Mandat.
Gilt eine gescheiterte Mediation als anwaltliche Tätigkeit für beide Seiten?
Das ist der Kern des Problems. Ein Anwalt darf niemals erst die eine und dann die andere Seite in derselben Sache vertreten. Dieses Verbot schützt das Vertrauen in die Anwaltschaft und verhindert den Missbrauch von vertraulichen Informationen. Das Strafgesetzbuch stellt einen solchen Verrat unter Strafe, im Juristendeutsch „Parteiverrat“ genannt (§ 356 Abs. 1 StGB). Die Gerichte sahen die Sache klar. Schon das Amtsgericht Springe und später das Landgericht Hannover verurteilten den Anwalt. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte diese Sichtweise….