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BGH-Urteil: Geld für Diesel-Käufer, ohne das Auto zurückzugeben?

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Ein einzelner Audi-Fahrer gegen einen Automobilriesen: Der Streit um eine Abschalteinrichtung tritt in seine entscheidende Phase. Ein Audi-Käufer klagte auf Schadensersatz wegen einer vermeintlich unzulässigen Abschalteinrichtung, doch die vorherigen Gerichte verweigerten ihm jede Entschädigung. Nun aber hat Deutschlands höchstes Zivilgericht die Sicht der Vorinstanzen gekippt und eine Wende im Dieselskandal eingeleitet. Haben Käufer von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtung nun grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung für den Wertverlust, auch wenn sie das Auto behalten?

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem:  Ein Autokäufer meinte, sein gebrauchter Audi habe eine versteckte Software, die die Abgaswerte manipuliert. Er wollte dafür vom Hersteller entschädigt werden.
  • Die Frage: Muss ein Autohersteller den Wertverlust eines Wagens zahlen, wenn er eine verbotene Abgas-Software eingebaut hat, aber keine bewusste Täuschung bewiesen wurde?
  • Die Antwort: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die EU-Abgasvorschriften als Schutzgesetze (geregelt in § 823 Abs. 2 BGB) gelten, die Autokäufer direkt schützen. Das ist die entscheidende Grundlage für Schadensersatz, auch wenn die genaue Höhe für Ihren Fall vom zuständigen Gericht geprüft wird.
  • Das bedeutet das für Sie: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung für den Wertverlust Ihres Autos erheben, ohne vorsätzliche Täuschung nachweisen zu müssen – Sie müssen aber weiterhin nachweisen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und ein Minderwert besteht. Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten einen finanziellen Ausgleich.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2025, Az.: VIa ZR 1562/22

Illegale Software: Muss der Hersteller den Wertverlust zahlen?

Ein gebrauchter Audi SQ5, gekauft im März 2018, sollte für seinen neuen Besitzer Fahrspaß und modernste Dieseltechnologie vereinen. Doch der Traumwagen wurde zum Ausgangspunkt eines jahrelangen Rechtsstreits, der den Käufer durch alle Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe führte. Der Vorwurf: Im Motor des Wagens arbeite eine illegale Abschalteinrichtung, die den wahren Schadstoffausstoß verschleiert. Der Fall ist mehr als nur ein weiterer Rechtsstreit im Dieselskandal. Er beleuchtet eine zentrale Frage, die tausende Autofahrer betrifft: Wenn ein Hersteller Sie nicht absichtlich und besonders rücksichtslos getäuscht hat – oder Sie es ihm zumindest nicht nachweisen können – müssen Sie dann den finanziellen Schaden durch die Manipulation einfach hinnehmen? Die Antwort des BGH ist mehr als ein Signal für den Verbraucherschutz – sie ist ein Machtwort, das die Urteile früherer Instanzen korrigiert.

Vom Traumwagen zum Streitfall: Die Geschichte eines Audi-Käufers

Die Geschichte beginnt alltäglich. Ein Autoliebhaber erwirbt bei einem Vertragshändler einen drei Jahre alten Audi SQ5 3.0 TDI. Das Fahrzeug, hergestellt von der beklagten Audi AG, verfügt über einen modernen V6-Turbodieselmotor der Schadstoffklasse Euro 6. Auf dem Papier erfüllt es alle gesetzlichen Vorgaben. Doch der Käufer hegt einen Verdacht. Er glaubt, dass sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist – einer Software, die erkennt, ob sich das Auto auf einem offiziellen Prüfstand befindet und nur dann die Abgasreinigung vollständig aktiviert. Im realen Straßenverkehr, so der Vorwurf, stoße der Wagen deutlich mehr Schadstoffe aus.

Wogegen klagte der Audi-Fahrer genau?…


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