Ein 48-jähriger Klimatechniker erlitt eine schwere Sehnendurchtrennung durch Glassplitter nach einer fehlerhaften Montage der Terrassenüberdachung. Das Gericht musste die ursprünglich angesetzte Summe für den Schadensersatz massiv korrigieren – wegen einer bleibenden Einschränkung der Griffkraft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 132/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Köln
- Datum: 05.02.2025
- Aktenzeichen: 11 U 132/23
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Werkvertrag, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Das Problem: Ein Mann schnitt sich beim Reinigen einer Terrassenüberdachung die Sehne der linken Hand durch. Die Verletzung wurde durch Glassplitter verursacht, die sich aufgrund fehlerhafter Installation der Glasplatte durch die Beklagte gelöst hatten.
- Die Rechtsfrage: Muss das Installationsunternehmen dem Kläger wegen der dauerhaften Einschränkung seiner Handfunktion ein höheres Schmerzensgeld zahlen und für alle materiellen Schäden aufkommen?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht erhöhte das Schmerzensgeld erheblich von 3.300 Euro auf 7.500 Euro und sprach dem Kläger den vollen Ersatz materieller Schäden zu. Die dauerhafte Minderung der Griffkraft des Daumens wiegt bei einem handwerklich tätigen Kläger besonders schwer.
- Die Bedeutung: Ist eine Handwerksleistung mangelhaft und führt dies zu schweren, dauerhaften Verletzungen, die die berufliche Leistungsfähigkeit einschränken, muss der Verursacher einen angemessen hohen Ausgleich zahlen.
Der Fall vor Gericht
Wie konnte ein kleiner Fehler bei der Montage zu einer dauerhaften Verletzung führen?
Es begann mit einem Stoß. Ein unachtsamer Ruck gegen eine Glasplatte während des Transports oder der Installation. Ein winziger, unsichtbarer Fehler an der Kante. Dieses eine Moment der Ungenauigkeit löste eine Kettenreaktion im Leben eines Hausbesitzers aus. Sie gipfelte in einer schweren Handverletzung und einem Gerichtsverfahren, in dem Richter den Preis für eine beschädigte Hand akribisch berechnen mussten – vom Verdienstausfall bis hin zu einem Schmerz, der keinen Preis hat. Der Mann hatte die Firma mit der Errichtung einer Terrassenüberdachung beauftragt. Beim späteren Reinigen der Regenrinne durchtrennte er sich an scharfen Glassplittern, die sich von der Platte gelöst hatten, eine Sehne in der linken Hand.
Wer trug die Verantwortung für die gefährlichen Glassplitter?
Die grundlegende Schuldfrage war schnell geklärt. Schon das Landgericht Aachen hatte festgestellt, dass die Glassplitter durch eine Stoßbelastung während der Herstellung, des Transports oder des Einbaus durch die beklagte Firma entstanden waren. Diese Feststellung griff das Oberlandesgericht Köln auf. Die Firma hatte einen Werkvertrag zu erfüllen und schuldete dem Kunden eine mangelfreie Terrassenüberdachung. Eine Überdachung, von der sich Glassplitter lösen, ist mangelhaft. Die Verletzung des Kunden war eine direkte Folge dieses Mangels. Damit stand die Haftung der Firma für alle entstandenen Schäden fest, basierend auf den Regeln zur Pflichtverletzung aus einem Werkvertrag (§§ 280 Abs. 1, 633, 634 BGB). Die Firma versuchte auch nicht ernsthaft, diesen Zusammenhang zu bestreiten. Ihr Kampf konzentrierte sich auf die Höhe der Entschädigung.
Warum verdoppelte das Gericht das Schmerzensgeld auf 7.500 Euro?
Die erste Instanz hatte dem 48-jährigen Klimatechniker 3.300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen….