Ein Busfahrer im ÖPNV meldete sich exakt zum Start unbeliebter Routen krank, was zur Erschütterung des Beweiswerts der Krankschreibung führte. Seine gleichzeitige Rückgabe der Arbeitskleidung begründete zudem den Verdacht der Arbeitsunwilligkeit, trotz ärztlicher Bestätigung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 SLa 54/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 03.06.2025
- Aktenzeichen: 7 SLa 54/25
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsrecht
- Das Problem: Ein Omnibusfahrer verlangte vom Arbeitgeber die Zahlung von Lohnfortzahlung für Zeiträume, in denen er krankgeschrieben war. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und behauptete, die Krankmeldungen seien durch Indizien der Arbeitsunwilligkeit unglaubwürdig.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn er berechtigte Zweifel hat, ob die Krankschreibung wirklich nur wegen der Krankheit und nicht wegen Arbeitsunwilligkeit erfolgte?
- Die Antwort: Nein, die Berufung des Arbeitnehmers wurde zurückgewiesen. Das Gericht sah den Beweiswert der Krankmeldungen als erschüttert an, weil der Beginn der Krankschreibung zeitlich mit der Rückgabe der Arbeitsausrüstung zusammenfiel.
- Die Bedeutung: Arbeitnehmer müssen ihre Krankheit detailliert belegen, wenn der Arbeitgeber glaubhafte Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung vorträgt. Die Lohnfortzahlung entfällt, wenn Arbeitsunwilligkeit neben der Krankheit eine Rolle spielt.
Der Fall vor Gericht
Wann verliert eine ärztliche Krankschreibung ihre Kraft?
Der gelbe Schein gilt als goldene Eintrittskarte für die Lohnfortzahlung. Einmal vom Arzt ausgestellt, scheint der Fall klar. Doch was passiert, wenn das Verhalten eines Mitarbeiters so starke Zweifel sät, dass selbst dieses offizielle Dokument seine Macht verliert? Ein Busfahrer lieferte seinem Arbeitgeber eine Krankmeldung und gleichzeitig die Munition, sie zu zerlegen. Das Landesarbeitsgericht Köln musste klären, wann ein Stück Papier plötzlich seine Wirkung einbüßt. Der Fahrer war bis Ende August 2024 befristet angestellt und sollte im Herbst 2023 auf neue, ungeliebte Buslinien eingewiesen werden. Seine Ablehnung dieser Aufgabe sprach er offen aus. Pünktlich zum Start der neuen Dienste meldete er sich krank und gab seine Arbeitsausrüstung zurück. Sein Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Der Streit landete vor Gericht.
Warum zweifelte der Arbeitgeber die Krankheit überhaupt an?
Der Arbeitgeber sammelte eine Reihe von Indizien, die ein stimmiges Bild des Misstrauens ergaben. Der erste Punkt war das Timing. Die Krankmeldung des Fahrers ab dem 16. Oktober 2023 fiel exakt auf den Tag, an dem er die neuen Linien hätte fahren sollen – jene Linien, die er zuvor klar abgelehnt hatte. Am selben Tag gab er seine gesamte Ausrüstung für diese Dienste zurück. Für den Arbeitgeber war das ein klares Zeichen von Arbeitsunwilligkeit. Zusätzlich verwies das Unternehmen auf frühere Vorfälle. Während einer Krankschreibung Ende September wegen einer Magen-Darm-Erkrankung traf der Geschäftsführer den Fahrer mit seiner Familie in einer Eisdiele. Strittig war, ob der Fahrer dort einen Milchshake trank. Während der Einweisung in den Tagen vor der finalen Krankmeldung soll der Fahrer zudem geschlafen oder Musik gehört haben. Die Summe dieser Beobachtungen ließ beim Arbeitgeber den Verdacht reifen: Der Fahrer war nicht krank, er wollte nur der unliebsamen Arbeit entgehen….