Ein Bereichsleiter mit Diabetes Typ 1 und Zöliakie beantragte die Anerkennung der Schwerbehinderung GdB 50 Voraussetzungen. Trotz dieser komplexen Diagnosen und einer intensiven Therapie wurde ihm seine hohe Leistungsfähigkeit zum unerwarteten Problem. Zum vorliegenden Urteil Az.: AL 10 SB 89/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Datum: 28.08.2025
- Aktenzeichen: AL 10 SB 89/23
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Schwerbehindertenrecht, Sozialrecht
- Das Problem: Ein Mann wollte aufgrund seiner Diabetes Typ 1 Erkrankung und weiterer Gesundheitsprobleme einen höheren Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhalten. Das zuständige Amt lehnte dies ab und legte Berufung ein, nachdem ein Sozialgericht dem Mann Recht gegeben hatte.
- Die Rechtsfrage: Muss das Amt dem Kläger wegen seiner Diabetes-Erkrankung und weiterer Gesundheitsprobleme einen höheren Grad der Behinderung von 50 zugestehen?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte den Wunsch nach einem GdB von 50 ab. Trotz aufwendiger Diabetes-Behandlung und anderer Gesundheitsprobleme sah es keine ausreichend gravierenden Einschnitte im Leben des Mannes.
- Die Bedeutung: Das Urteil verdeutlicht, dass für einen GdB von 50 bei Diabetes sehr strenge Regeln gelten. Ein hoher Therapieaufwand allein genügt oft nicht, es sind zusätzliche gravierende Einschränkungen im Alltag nötig.
Der Fall vor Gericht
Wann ist man zu gesund, um als schwerbehindert zu gelten?
Ein Bereichsleiter mit vollem Terminkalender, der in seiner Freizeit Handball trainiert und regelmäßig Sport treibt. Das klingt nach einem aktiven, leistungsfähigen Leben. Genau dieses Leben wurde einem Mann zum Verhängnis, als er vor Gericht um die Anerkennung seiner Schwerbehinderung kämpfte. Sein Diabetes Typ 1, seine Zöliakie und weitere Leiden waren unstrittig. Doch die Richter sahen in seiner Fähigkeit, den Alltag zu meistern, den entscheidenden Beweis – gegen ihn. Ein Urteil, das die paradoxe Frage aufwirft: Kann man zu leistungsfähig sein, um die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung von 50 zu erfüllen?
Warum reichte der tägliche Kampf mit Diabetes und Zöliakie nicht aus?
Der Kläger lebte seit 2009 mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 40 wegen seines Diabetes mellitus Typ 1. Über die Jahre kamen weitere Diagnosen hinzu. Er beantragte beim Versorgungsamt eine Neufeststellung auf GdB 50, die Schwelle zur Schwerbehinderung. Sein Argument: Die Belastung sei immens gestiegen. Die Kombination aus intensivierter Insulintherapie und der strengen Diät wegen seiner Zöliakie mache Spontaneität unmöglich und jeden Tag zu einem Balanceakt. Das Landessozialgericht sah das anders. Es legte seiner Entscheidung die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) zugrunde. Dieses Regelwerk ist die verbindliche Anleitung für die Bewertung von Behinderungen. Für Diabetes legt es eine klare Stufenleiter fest. Ein GdB von 40 ist der Standard für insulinpflichtige Diabetiker mit einem hohen Therapieaufwand. Um auf die Stufe 50 zu klettern, müssen laut Teil B Nr. 15.1 der VMG drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:
- Täglich mindestens vier Insulininjektionen.
- Selbstständige Anpassung der Dosis an Blutzucker, Essen und Belastung.
- Eine Gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung durch erhebliche Einschnitte.
Die ersten beiden Punkte erfüllte der Kläger ohne Zweifel. Der Streit entzündete sich am dritten Punkt….