Für einen selbstständigen Zahnarzt stand die Frage nach dem Beginn der Leistungspflicht seiner Berufsunfähigkeitsversicherung im Raum, da seine fortschreitenden Schulterprobleme nur schwer eindeutig datierbar waren. Obwohl eine Berufsunfähigkeit schließlich festgestellt wurde, musste der Versicherer die Anwaltskosten nicht übernehmen – eine unerwartete rechtliche Pointe. Zum vorliegenden Urteil 11 U 124/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Celle
- Datum: 09.01.2025
- Aktenzeichen: 11 U 124/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Prozessrecht
- Das Problem: Ein Zahnarzt forderte Leistungen von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, weil er sich seit April 2019 berufsunfähig sah. Die Versicherung lehnte dies ab und stritt über den genauen Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Gericht den Beginn einer Berufsunfähigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, selbst wenn der Versicherte einen früheren Zeitpunkt behauptet hat?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung Leistungen ab Januar 2023 zahlen muss. Es betonte, dass der Anspruch auf Berufsunfähigkeit auch für einen späteren Zeitpunkt geprüft werden muss, selbst wenn ein früherer behauptet wurde.
- Die Bedeutung: Für Versicherte bedeutet dies, dass der genaue Beginn der Berufsunfähigkeit nicht auf den Tag genau bewiesen werden muss. Die Versicherung muss auch einen späteren Zeitpunkt prüfen, wenn die Ursache gleich geblieben ist.
Der Fall vor Gericht
Wie ein unscharfes Foto den Beginn einer Berufsunfähigkeit beweisen kann
Die Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Zahnarztes begann nicht mit einem lauten Knall. Sie schlich sich leise in seinen Praxisalltag. Als er im April 2019 seine Arbeit niederlegen musste, war der Grund klar – eine kaputte Schulter. Doch der exakte Beweis für diesen Moment glich einem unscharfen Foto aus der Vergangenheit. Die Versicherung hielt sich an diese Unschärfe und verweigerte die Zahlung. Ein Gericht musste später entscheiden, ob ein klares Foto von einem späteren Zeitpunkt ausreicht, um den gesamten Film zu entwickeln.
Darf ein Gericht die Berufsunfähigkeit für einen späteren Zeitpunkt feststellen als ursprünglich behauptet?
Ja, das darf es. Und genau hier lag der Kern des Streits. Der Zahnarzt hatte seiner Versicherung gemeldet, er sei seit April 2019 berufsunfähig. Die Versicherung prüfte diesen Stichtag und lehnte ab. Im Gerichtsverfahren kam ein Gutachter zu einem differenzierten Ergebnis: Für April 2019 könne er die Berufsunfähigkeit „weder beweisen noch ausschließen“. Es fehlten einfach die nötigen medizinischen Dokumente aus dieser Zeit. Für den Januar 2023 konnte er sie aber klar bestätigen. Die Versicherung sah darin einen strategischen Vorteil. Ihr Argument: Der Zahnarzt hat Leistungen für April 2019 eingeklagt, nicht für Januar 2023. Ein späterer Beginn sei ein komplett neuer Versicherungsfall. Dieser sei nie gemeldet und geprüft worden. Folglich könne er auch nicht Gegenstand des laufenden Prozesses sein. Das Oberlandesgericht Celle durchkreuzte diese Logik. Die Richter stellten klar, dass das sogenannte Stichtagsprinzip anders funktioniert. Es dient vor allem dazu, den zuletzt ausgeübten Beruf zu definieren – in diesem Fall den des selbstständigen Zahnarztes. Es friert aber nicht die medizinische Bewertung auf einen einzigen Tag ein….