Ein Therapeut wurde wegen sexuellen Übergriffs durch eine Patientin zweifach verurteilt, doch die Beweiswürdigung im Strafverfahren barg unerwartete Fehler. Dieses vermeintlich klare ‚Aussage gegen Aussage‘-Urteil musste daraufhin von höchster Instanz völlig neu geprüft werden. Zum vorliegenden Urteil 203 StRR 332/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 18.08.2025
- Aktenzeichen: 203 StRR 332/25
- Verfahren: Strafrevision
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
- Das Problem: Ein Physiotherapeut wurde wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung verurteilt. Er fand die Beweiswürdigung des Landgerichts unzureichend.
- Die Rechtsfrage: War die Beweiswürdigung des Landgerichts ausreichend, um den Angeklagten zu verurteilen?
- Die Antwort: Nein, das Gericht hob das Urteil auf. Die Beweiswürdigung des Landgerichts war lückenhaft und fehlerhaft.
- Die Bedeutung: Das Gericht hat nicht über Schuld oder Unschuld entschieden. Der Fall wird neu verhandelt, da die ursprüngliche Beweisprüfung nicht korrekt war.
Der Fall vor Gericht
Woran kann ein Urteil scheitern, das bereits zweimal bestätigt wurde?
Die Geschichte schien abgeschlossen. Eine Patientin beschuldigt ihren Therapeuten eines sexuellen Übergriffs in der Praxis. Gerichte hören Zeugen, wägen ab und befinden den Mann für schuldig – erst das Amtsgericht, dann das Landgericht. Doch die Verteidigung gibt nicht auf und zieht vor das Bayerische Oberste Landesgericht. Dort schauen die Richter nicht mehr auf die Gesichter der Zeugen, sondern nur noch auf das geschriebene Wort des letzten Urteils. Und in diesem Text finden sie etwas, das schlimmer ist als ein Widerspruch: Sie finden Leere. Die entscheidenden Fragen wurden nie gestellt.
Warum ist ein „Aussage gegen Aussage“-Fall so heikel für Richter?
Ein Strafprozess lebt von Beweisen. Gibt es keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren, keine unbeteiligten Augenzeugen, wird die Lage kompliziert. Steht am Ende nur die Anschuldigung des Opfers gegen das Leugnen des Angeklagten, stehen die Richter vor ihrer schwierigsten Aufgabe. Das Gesetz verlangt für eine Verurteilung eine Überzeugung, die jeden vernünftigen Zweifel ausschließt. Ein bloßes Bauchgefühl – „Ich glaube dem Opfer mehr“ – genügt nicht. Die Rechtsprechung hat für solche Konstellationen deshalb strenge Regeln entwickelt. Ein Gericht muss die Aussage des Belastungszeugen regelrecht sezieren. Es muss die Entstehungsgeschichte der Aussage beleuchten: Wann und wem wurde die Geschichte zuerst erzählt? Es muss die Aussage selbst auf innere Stimmigkeit, auf Details und auf Konstanz prüfen: Verändert sich die Erzählung über die Zeit? Gibt es Widersprüche? Und es muss alle Umstände, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, in eine lückenlose Gesamtwürdigung einbeziehen. Jedes Argument muss auf den Tisch. Jede Ungereimtheit muss aufgeklärt oder plausibel erklärt werden. Ein Urteil darf keine logischen Löcher haben. Genau hier lag der Denkfehler des Landgerichts.
Welche konkreten Fehler pulverisierten die Urteilsbegründung?
Das Bayerische Oberste Landesgericht las das Urteil des Landgerichts nicht als Anklageschrift, sondern als Rechenschaftsbericht. Und dieser Bericht war unvollständig. Die Richter fanden gleich mehrere Stellen, an denen die Vorinstanz ihre Arbeit nicht sauber dokumentiert oder schlichtweg nicht gemacht hatte. Ein zentraler Punkt war die fehlende Konstanzprüfung….