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Mobbing am Arbeitsplatz Nachweis: Reichen Einzelfälle?

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Eine langjährige Mitarbeiterin einer Berufsgenossenschaft forderte 59.000 Euro Schmerzensgeld wegen jahrelangem Mobbing am Arbeitsplatz und Diskriminierung. Obwohl sie etliche Vorfälle über Jahre hinweg dokumentierte, erwies sich der juristische Nachweis als unerwartet komplex. Zum vorliegenden Urteil 10 Sa 560/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 06.05.2022
  • Aktenzeichen: 10 Sa 560/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Schadensersatzrecht

  • Das Problem: Eine schwerbehinderte Angestellte warf ihrem Arbeitgeber Mobbing und Diskriminierung vor. Sie fühlte sich wegen ihres Alters und ihrer Behinderung systematisch benachteiligt. Deshalb verlangte sie Schmerzensgeld.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Arbeitgeber Schmerzensgeld zahlen, weil er seine Angestellte diskriminiert und gemobbt hat?
  • Die Antwort: Nein, die Klage der Angestellten wurde abgewiesen. Sie konnte keine systematische Benachteiligung oder gezieltes Mobbing nachweisen. Einzelne Vorfälle waren keine Rechtsverletzung.
  • Die Bedeutung: Wer Mobbing oder Diskriminierung im Job beklagt, muss eine systematische Benachteiligung beweisen. Normale betriebliche Konflikte oder Kommunikationsfehler reichen dafür nicht aus.

Der Fall vor Gericht


Wann ist eine Sammlung von Vorfällen mehr als nur Pech?

Manchmal fühlt sich der Arbeitsplatz wie ein Schlachtfeld an. Ein Wort hier, eine übersehene E-Mail dort, eine Entscheidung, die man nicht nachvollziehen kann. Eine langjährige Mitarbeiterin einer Berufsgenossenschaft sammelte über Jahre hinweg solche Momente. Für sie ergaben diese Puzzleteile das Bild einer gezielten Kampagne gegen sie – wegen ihres Alters und ihrer Behinderung. Sie klagte auf 59.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht Köln und wurde zu einer Lektion darüber, wie hoch die Hürde für eine erfolgreiche Mobbing-Klage wirklich ist. Denn das Gericht suchte nicht nach Puzzleteilen, sondern nach dem Klebstoff, der sie zusammenhält.

Warum sah die Mitarbeiterin ein System der Zermürbung?

Die Beamtin, seit 1990 im Dienst und mit einem Grad der Behinderung von 60 anerkannt, trug eine lange Liste von Kränkungen vor. Ihre Erzählung begann im Jahr 2009. Nach einer langen Krankheit sei sie nur extrem kurzfristig über den Beginn ihrer Wiedereingliederung informiert worden. Ein schlechter Start. Es folgten Jahre, die sie als fortgesetzte Missachtung empfand. Ihr Arbeitgeber habe sich beim Thema Telearbeit quergestellt. Ein Hochleistungsdrucker habe ihre Gesundheit belastet. Leistungsbeurteilungen seien unangemessen lange auf sich warten gelassen worden. Eine Beförderung gab es seit 2006 nicht mehr. Im Zentrum ihrer Vorwürfe stand das Verhalten eines Vorgesetzten und zweier Kolleginnen, die sie attackiert und ausgegrenzt hätten. Die Summe dieser Ereignisse, so ihre Überzeugung, schuf ein feindseliges Umfeld. Die Maßnahmen hätten System gehabt und zielten darauf ab, sie mürbe zu machen. Spätere Schritte des Arbeitgebers zementierten diesen Eindruck: Er beantragte eine amtsärztliche Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit und legte ihr einen aus ihrer Sicht schikanösen Einarbeitungsplan vor. Für die Mitarbeiterin war der Fall klar: Das war kein Zufall, das war eine Strategie der Diskriminierung.

Wie konterte der Arbeitgeber die schweren Vorwürfe?

Die beklagte Berufsgenossenschaft zeichnete ein komplett anderes Bild….


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