Ein Kläger forderte vor dem Landgericht Bochum hohen Schadensersatz für einen vermeintlichen manipulierten Verkehrsunfall, dessen Hergang er detailliert schilderte. Doch die forensische Analyse von Fahrzeugdaten widerlegte die offizielle Version und stellte alles auf den Kopf. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-5 O 291/15 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bochum
- Datum: 07.11.2016
- Aktenzeichen: I-5 O 291/15
- Verfahren: Schadensersatzklage
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht
- Das Problem: Eine Frau forderte Schadensersatz für ihr geparktes Auto nach einem Unfall. Die Beklagten, der Fahrer und die Versicherung, wehrten sich. Sie behaupteten, der Unfall sei absichtlich herbeigeführt worden.
- Die Rechtsfrage: War der Unfall ein echtes Unglück, oder wurde er inszeniert, um Schadensersatz zu erhalten?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht sah den Unfall als manipuliert an. Eine Auswertung der Fahrzeugdaten widersprach der Darstellung des Fahrers und war ein entscheidender Beweis.
- Die Bedeutung: Wer einen Unfall absichtlich herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Technische Fahrzeugdaten können dabei ein wichtiger Beweis sein.
Der Fall vor Gericht
Warum wurde aus einem klaren Unfall ein Fall für das Gericht?
Es war spät am Abend, kurz vor 23 Uhr. In einer ruhigen Straße stand ein hochwertiger Audi A7 Sportback geparkt am Straßenrand. Plötzlich krachte ein Mietwagen in seine Seite. Der Fahrer des Mietwagens hatte gegenüber der Polizei eine einfache Erklärung: Die komplette Elektrik seines Wagens sei ausgefallen – Licht, Scheibenwischer, sogar der Bremskraftverstärker. Er habe die Kontrolle verloren und das parkende Auto touchiert. Ein ärgerlicher, aber scheinbar unkomplizierter Fall für die Versicherung. Die Besitzerin des Audi ließ den Schaden von einem Gutachter auf über 12.800 Euro schätzen, verkaufte das beschädigte Fahrzeug und forderte die fiktiven Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Doch tief in der Elektronik des Unfallwagens hatte ein kleiner Datenspeicher die letzten fünf Sekunden vor dem Aufprall aufgezeichnet. Und diese digitale Blackbox erzählte eine völlig andere Geschichte.
Welche Indizien ließen die Versicherung an der Geschichte zweifeln?
Für die Haftpflichtversicherung des Mietwagens wirkte das Szenario wie aus einem Lehrbuch für Versicherungsbetrug. Mehrere Details passten einfach zu gut in ein bekanntes Muster. Da war zunächst das offensichtliche Missverhältnis der Fahrzeuge: ein einfacher Mietwagen rammt ein teures Oberklasse-Modell. Solche Konstellationen sind bei gestellten Unfällen beliebt, weil der Schaden am teuren Auto hoch und der Wertverlust am günstigen Wagen gering ist. Hinzu kam die Unfallart selbst. Eine Kollision mit einem stehenden Fahrzeug bei Nacht ist leicht zu inszenieren und das Verschulden des Fahrers scheint eindeutig. Die Forderung der Audi-Besitzerin zementierte den Verdacht. Sie ließ den Schaden nicht reparieren, sondern rechnete auf Basis des Gutachtens ab – eine Fiktive Abrechnung. Kurz darauf verkaufte sie den Wagen. Diese Vorgehensweise eröffnet die Möglichkeit, das Auto nur oberflächlich und billig zu reparieren und die Differenz zum Gutachterwert als Gewinn einzustreichen. Die Summe dieser Merkwürdigkeiten veranlasste die Versicherung, genauer hinzusehen.
Was entlarvte den Unfall als Inszenierung?…