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Grunddienstbarkeit bei Regenwasser-Einleitung: Bleibt sie gültig?

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Ein Grundstückseigentümer kämpfte vor Gericht um seine Grunddienstbarkeit bei Regenwasser-Einleitung, die er durch eine neue kommunale Genehmigung gefährdet sah. Doch die vermeintliche Bedrohung für das eingetragene Recht lag nicht in der Genehmigung selbst. Zum vorliegenden Urteil M 2 K 20.1187 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht München
  • Datum: 24.05.2022
  • Aktenzeichen: M 2 K 20.1187
  • Verfahren: Verwaltungsstreitigkeit
  • Rechtsbereiche: Wasserrecht, Sachenrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Eine Gemeinde erhielt eine Genehmigung, Regenwasser aus einem neuen Baugebiet in einen Graben einzuleiten. Anwohner befürchten, dass dies ihr bestehendes, grundbuchlich gesichertes Recht zur Ableitung ihres eigenen Regenwassers über eine private Leitung gefährdet.
  • Die Rechtsfrage: Macht eine behördliche Erlaubnis für eine Gemeinde, Regenwasser einzuleiten, automatisch ein bestehendes privates Recht der Anwohner zur Regenwasserableitung unwirksam oder unmöglich?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Klage ab. Die erteilte Einleitungs-Erlaubnis für die Gemeinde beeinträchtigt das private Ableitungsrecht der Anwohner nicht direkt, da sie keine Befugnis zum Eingriff in deren Leitung beinhaltet.
  • Die Bedeutung: Eine behördliche Genehmigung für eine Partei beeinträchtigt private Rechte Dritter nicht automatisch. Falls später tatsächlich in diese Rechte eingegriffen wird, muss dies in einem separaten Verfahren geklärt werden.

Der Fall vor Gericht


Kann die Genehmigung für ein Gemeindeprojekt ein privates Leitungsrecht entkräften?

Manchmal ist ein behördlicher Bescheid mehr als nur ein Stück Papier. Er ist der erste Dominostein in einer langen Reihe. Für eine Gemeinde war es die Erlaubnis, Regenwasser aus einem neuen Baugebiet in einen Graben zu leiten. Für ein Ehepaar war es der Anfang vom Ende ihrer privaten Entwässerung. Sie sahen die Kette bereits vor sich: Die Erlaubnis führt zum Bau eines neuen Kanals, der Kanal führt zum Zwang, sich anzuschließen, und der Zwang macht ihre eigene, im Grundbuch gesicherte Leitung wertlos. Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht München war der Versuch, diesen ersten Stein aufzuhalten, bevor die ganze Reihe fällt.

Warum sahen die Eigentümer ihr Recht in unmittelbarer Gefahr?

Das Ehepaar besaß ein starkes, im Grundbuch verankertes Recht. Eine sogenannte Grunddienstbarkeit. Sie erlaubte ihnen, ihr Regenwasser über eine unterirdische Leitung auf dem Nachbargrundstück abzuleiten. Dieses Recht war unbefristet, notariell besiegelt und damit felsenfest im Zivilrecht verankert. Die Argumentation der Kläger war eine der Voraussicht. Sie behaupteten, die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Gemeinde sei der Schlüssel für ein größeres Vorhaben. Ein Vorhaben, an dessen Ende unweigerlich ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle Anwohner stehen würde – auch für sie. Ihre Logik: Wenn die Gemeinde sie später zwingen kann, das neue öffentliche System zu nutzen, verliert ihre private Leitung ihren gesamten Zweck und Wert. Der Vorteil ihrer Grunddienstbarkeit wäre pulverisiert. Deshalb, so meinten sie, stellt schon die behördliche Erlaubnis, die diesen Prozess erst in Gang setzt, eine direkte Beeinträchtigung ihres Eigentums dar. Sie wollten das Problem an der Wurzel packen, nicht erst, wenn die Bagger Fakten schaffen.

Welche Position vertraten die Gemeinde und die Behörde?

Die Gegenseite zeichnete ein anderes Bild….


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