Ein Landgericht begründete zwei verhängte Freiheitsstrafen unzureichend, da der Nachteilsausgleich bei der Gesamtstrafe nicht beachtet wurde. Diese juristische Nachlässigkeit führte dazu, dass die gesamte Strafzumessung einer neuen Überprüfung bedarf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 OLG 53 Ss 106/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 25.05.2022
- Aktenzeichen: 2 OLG 53 Ss 106/21
- Verfahren: Revisionsverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafzumessungsrecht
- Das Problem: Ein Angeklagter wurde vom Landgericht wegen mehrerer Taten zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Er rügte, dass das Gericht nicht ausreichend begründet habe, wie es die Gesamthöhe dieser Strafen im Verhältnis zu früheren Urteilen festgelegt hat.
- Die Rechtsfrage: Musste das Landgericht genauer erklären, wie es bei der Bildung mehrerer Gesamtstrafen mögliche Nachteile für den Angeklagten vermied und die Gesamthöhe der Strafe als gerecht empfunden hat?
- Die Antwort: Ja, das Oberlandesgericht hat die Entscheidung zu den Gesamtfreiheitsstrafen aufgehoben. Das Landgericht muss nachvollziehbar darlegen, dass es mögliche Nachteile durch die Zusammenführung verschiedener Urteile berücksichtigt und die Gesamthöhe der Strafe als angemessen geprüft hat.
- Die Bedeutung: Gerichte müssen bei der Festlegung von Gesamtstrafen detailliert begründen, warum das Strafmaß unter Berücksichtigung aller Urteile fair ist. Andernfalls kann das Urteil in diesem Punkt von einem höheren Gericht aufgehoben werden.
Der Fall vor Gericht
Was passiert, wenn ein Gericht Strafen neu zusammensetzt, aber die Anleitung vergisst?
Ein Gerichtsurteil kann wie ein Puzzle sein. Über Monate hinweg verurteilten verschiedene Amtsgerichte einen Mann für eine Reihe von Straftaten. Jedes Urteil war ein Puzzleteil. Zuerst fügte ein Gericht einige Teile zu einem kleinen Bild zusammen – einer ersten Gesamtstrafe. Später nahm das Landgericht alle Teile in die Hand, um das Puzzle komplett neu zu legen. Es entstanden zwei separate Bilder: eine Freiheitsstrafe von neun Monaten und eine weitere von einem Jahr. Doch der Verteidiger des Mannes schaute genau hin und stellte fest: Ein entscheidendes Teil fehlte. Er beanstandete nicht die Bilder selbst, sondern die unsichtbare Anleitung, die erklärt, warum das neue Gesamtbild gerecht sein soll. Dieser fehlende Bauplan wurde zum zentralen Streitpunkt vor dem Oberlandesgericht Brandenburg.
Warum musste das Landgericht die Strafen überhaupt neu bündeln?
Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt. Wegen Betrugs, Beleidigung, Computerbetrugs und eines versuchten Einbruchs hatten ihn zwei verschiedene Amtsgerichte zu mehreren Strafen verurteilt. Einige dieser Strafen waren bereits zu einer ersten Gesamtstrafe von zehn Monaten zusammengefasst worden. Als der Fall zur Berufung vor dem Landgericht landete, stand dieses vor einer komplexen Aufgabe. Es musste alle offenen Urteile und Strafbefehle berücksichtigen und eine neue, faire Gesamtabrechnung schaffen. Die Richter lösten die alten Verbindungen auf. Sie sortierten die Taten neu und bildeten daraus zwei getrennte Gesamtstrafen. Eine belief sich auf neun Monate, die andere auf ein Jahr. Auf dem Papier wirkte alles logisch und abgeschlossen. Die Taten waren geahndet, die Strafen sauber gebündelt. Doch genau diese saubere Trennung barg ein juristisches Risiko.
Welchen Denkfehler warf die Verteidigung dem Gericht vor?…