Die Frage der Haftung bei Spurwechsel-Unfall stand vor Gericht, als der Leasingwagen eines Münchner Geschäftsführers nach einem Ausweichmanöver am Bordstein stark beschädigt wurde. Doch obwohl keine direkte Kollision erfolgte, wurde eine eindeutige Verantwortung festgestellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 332 C 22368/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 22.06.2022
- Aktenzeichen: 332 C 22368/20
- Verfahren: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer behauptete, ein anderer habe beim Spurwechsel einen Unfall verursacht. Dabei sei sein Fahrzeug beschädigt worden. Der Unfallverursacher bestritt dies und wollte keinen Schaden ersetzen.
- Die Rechtsfrage: Muss der Fahrer, der angeblich die Spur gewechselt hat, den kompletten Schaden allein bezahlen?
- Die Antwort: Ja, die Beklagten müssen den gesamten Schaden und die Anwaltskosten zahlen. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der andere Fahrer die Spur gewechselt und dadurch den Unfall verursacht hatte.
- Die Bedeutung: Wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht, trägt in der Regel die volle Schuld. Der Unfallverursacher muss dann den gesamten Schaden des anderen Fahrzeugs ersetzen.
Der Fall vor Gericht
Haftung bei Spurwechsel-Unfall: Wer zahlt den Schaden nach einem Ausweich-Manöver?
Manchmal ist der Verursacher eines Unfalls wie ein Geist. Er hinterlässt keine Spuren am Fahrzeug des Opfers, keine Kratzer, keine Dellen. Sein Einfluss manifestiert sich nur in der Reaktion des anderen: einem scharfen Ruck am Lenkrad, einem Ausweichmanöver in letzter Sekunde und dem harten Aufprall am Bordstein. Ein Geschäftsführer erlebte genau das auf einer Münchner Straße. Sein Wagen war schwer beschädigt, doch das Auto, das ihn dazu gezwungen hatte, war makellos. Der Fall landete vor Gericht und drehte sich um eine einzige Frage: Kann ein „Geister-Unfall“ genauso teuer werden wie ein echter Zusammenstoß?
Wieso stand eine Haftung überhaupt im Raum, obwohl es keine Berührung gab?
Der Kern des Streits war eine alltägliche Verkehrssituation vor einer Kreuzung in München. Ein Autofahrer befand sich auf der linken von zwei Spuren. Der Geschäftsführer eines Unternehmens fuhr mit seinem geleasten Wagen rechts neben ihm. Laut Darstellung des Geschäftsführers zog der linke Fahrer plötzlich und ohne zu blinken nach rechts herüber. Sein Auto drang in die Fahrspur des Geschäftsführers ein. Um einen seitlichen Zusammenstoß zu verhindern, wich dieser reflexartig nach rechts aus. Das Manöver gelang. Es gab keine Kollision. Stattdessen krachte sein rechtes Vorderrad gegen den Randstein. Die Folge war ein erheblicher Schaden an Rad und Achse. Die geschädigte Firma forderte daraufhin den kompletten Ersatz ihrer Kosten: Reparatur, Gutachter, Achsvermessung und eine Unkostenpauschale – insgesamt über 4.500 Euro. Der Fahrer des anderen Wagens und seine Versicherung weigerten sich zu zahlen. Ihre Position war einfach: Der Fahrer habe seine Spur nie verlassen. Der angebliche Spurwechsel habe nicht stattgefunden. Es war Wort gegen Wort.
Wie konnte das Gericht den wahren Hergang aufklären?
Da die Aussagen der beiden Fahrer sich diametral widersprachen, musste das Gericht den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme klären. Der Geschäftsführer hatte einen Zeugen im Auto, der seine Schilderung des plötzlichen Spurwechsels bestätigte. Der gegnerische Fahrer blieb bei seiner Version….