Ein Kläger forderte Schmerzensgeld für einen Dauerschaden bei Wirbelsäulenverletzung, obwohl die chronischen Schmerzen ohne bildgebende Befunde nicht objektiv nachweisbar waren. Doch das Gericht verwarf eine rein statistische Beurteilung und legte einen unerwartet hohen Wert auf das subjektive Schmerzempfinden. Zum vorliegenden Urteil 9 U 125/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 27.06.2022
- Aktenzeichen: 9 U 125/19
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer missachtete die Vorfahrt und verursachte einen Unfall. Der geschädigte Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld für dauerhafte Wirbelsäulenverletzungen. Die Gegenseite bestritt jedoch, dass diese Verletzungen wirklich unfallbedingt und dauerhaft sind.
- Die Rechtsfrage: Sind die dauerhaften Wirbelsäulenverletzungen des Unfallopfers wirklich unfallbedingt? Wenn ja, in welchem Umfang müssen die Unfallverursacher für aktuelle und zukünftige Schäden aufkommen?
- Die Antwort: Ja, das Gericht gab dem Kläger in den wesentlichen Punkten recht. Es stellte fest, dass die dauerhafte Lendenwirbelsäulenverletzung und das chronische Schmerzsyndrom unfallbedingt sind. Dem Kläger wurden Schmerzensgeld, weiterer materieller Schadensersatz und die Feststellung künftiger materieller Schäden zugesprochen.
- Die Bedeutung: Dieses Urteil macht deutlich, dass Gerichte bei unfallbedingten Verletzungen tatsächliche medizinische Befunde priorisieren. Pauschale Wahrscheinlichkeiten aus Unfallstatistiken dürfen die konkrete Feststellung einer Verletzung nicht verhindern. Geschädigte können damit auch bei komplexen Langzeitfolgen umfassenden Schutz erhalten.
Der Fall vor Gericht
Wie beweist man einen Schmerz, den nur man selbst fühlt?
Ein Autounfall, ein Schleudertrauma – ein alltäglicher Fall, könnte man meinen. Doch für einen Autofahrer wurde er zu einem jahrelangen Kampf. Die Versicherung des Unfallverursachers hatte ihm die Vorfahrt genommen. Die Schuldfrage war unstrittig. Seine Schmerzen aber blieben, vor allem im Lendenwirbelbereich. Die Versicherung argumentierte: Was man auf einem Röntgenbild nicht klar sieht, kann kein dauerhafter Schaden sein. Ein Oberlandesgericht musste am Ende klären, wie man eine Verletzung beweist, deren wahres Ausmaß nur der Betroffene selbst spürt.
Warum landete der Fall überhaupt vor Gericht?
Der Unfall war heftig. Das Auto des Mannes kollidierte erst mit dem Wagen des Verursachers, prallte dann gegen einen Baum und schließlich gegen einen Zaun. Der Fahrer erlitt Prellungen und eine schmerzhafte Verdrehung der Hals- und Lendenwirbelsäule – eine sogenannte Distorsion. Die Versicherung zahlte einen kleinen Vorschuss auf das Schmerzensgeld, rund 800 Euro. Sie weigerte sich aber, für einen Dauerschaden aufzukommen. Ihre Position war klar: Solche Verletzungen heilen typischerweise nach wenigen Wochen folgenlos aus. Die anhaltenden Schmerzen des Mannes, so die Vermutung, müssten andere Ursachen haben. Der Mann sah das anders. Er litt unter chronischen Schmerzen, die sein Berufs- und Privatleben massiv einschränkten. Er klagte auf ein angemessenes Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Versicherung auch für alle zukünftigen Behandlungskosten aufkommen muss.
Weshalb gab das erste Gericht der Versicherung recht?
Das Landgericht Konstanz holte ein Gutachten ein….