Ein Mann, der wiederholt unter Drogen und Alkohol E-Scooter fuhr, erhielt die Untersagung Fahren fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge. Dieses weitreichende Verbot galt sofort – und das, ohne dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgte. Zum vorliegenden Urteil B 1 S 22.1109 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Bayreuth
- Datum: 20.12.2022
- Aktenzeichen: B 1 S 22.1109
- Verfahren: Beschluss im Eilverfahren
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
- Das Problem: Ein Mann wurde wiederholt beim Fahren von E-Scootern unter Drogen- und Alkoholeinfluss erwischt. Die Stadt untersagte ihm daraufhin das Führen aller fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge mit sofortiger Wirkung.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Mann, der wiederholt unter Drogen und Alkohol E-Scooter fuhr, die sofortige Untersagung dieser Fahrten durch die Stadt stoppen?
- Die Antwort: Nein, der Antrag des Mannes wurde abgelehnt. Das Gericht bestätigte die sofortige Untersagung, weil er mehrfach unter dem Einfluss harter Drogen und Alkohol fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führte und damit ungeeignet ist.
- Die Bedeutung: Wer fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge unter dem Einfluss harter Drogen oder einer gefährlichen Mischung mit Alkohol fährt, muss mit einem sofortigen Fahrverbot rechnen. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat hier Vorrang.
Der Fall vor Gericht
Wieso wurde einem Mann das Fahren mit dem E-Scooter verboten?
Mai 2022: Ein E-Scooter-Fahrer wird mit 1,92 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Juni 2022: Derselbe Fahrer, wieder auf dem E-Scooter, diesmal mit 1,32 Promille und Methamphetamin im Blut. Juli 2022: Erneut eine Kontrolle, diesmal mit 2,78 Promille und einer noch höheren Drogenkonzentration. Diese drei Vorfälle waren keine unglücklichen Ausrutscher. Sie waren die Akte eines Mannes, der die Grenzen des Erlaubten systematisch pulverisierte. Die Reaktion der Stadt ließ nicht lange auf sich warten – und sie fiel härter aus, als der Mann erwartet hatte. Die Behörde verhängte ein sofortiges und umfassendes Verbot, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Das betraf nicht nur seinen E-Scooter, sondern auch Mofas oder motorisierte Krankenfahrstühle. Der Mann klagte im Eilverfahren gegen diesen Bescheid.
Mit welchen Argumenten wehrte sich der Fahrer gegen das Verbot?
Der Fahrer versuchte, die Behördenentscheidung auf mehreren Ebenen anzugreifen. Sein zentrales Argument war ein Formfehler. Die Stadt hätte, so seine Logik, vor einem so drastischen Verbot erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung – die bekannte MPU – anordnen müssen. Nur ein Gutachten könne seine Fahreignung wirklich klären. Pauschal von seiner Ungeeignetheit auszugehen, sei ein Fehler im Ermessen der Behörde. Er schob sein Verhalten auf eine schwere persönliche Krise. Der Drogen- und Alkoholkonsum sei eine einmalige Phase gewesen, die er inzwischen überwunden habe. Seit der letzten Fahrt habe er keine Rauschmittel mehr angerührt. Ein komplettes Fahrverbot sei zudem unverhältnismäßig. Mildere Mittel wie zeitliche Beschränkungen oder die Auflage, Abstinenznachweise vorzulegen, hätten ausgereicht. Schließlich sei er auf seinen E-Scooter angewiesen, um zur Arbeit zu kommen und Einkäufe zu erledigen.
Warum sah das Gericht keine Notwendigkeit für eine MPU?
Das Gericht zerlegte die Argumentation des Mannes Punkt für Punkt….