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Berufsunfähigkeitsrente bei psychischer Erkrankung: Anspruch und Steuerschaden durchsetzen

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Ein Bautechniker im öffentlichen Dienst forderte seine Berufsunfähigkeitsrente bei psychischer Erkrankung ein, die ihm wegen Depressionen verweigert wurde. Doch der Fall ging weit über die Rente hinaus und drehte sich um einen hohen Steuerschaden durch die verspätete Zahlung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 1/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kleve
  • Datum: 10. Juli 2025
  • Aktenzeichen: 6 O 1/22
  • Verfahren: Klage auf Berufsunfähigkeitsleistungen
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Ein Bautechniker forderte von seiner Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte dies ab und bestritt die Berufsunfähigkeit des Klägers.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zahlen, einschließlich der Erstattung von Beiträgen und eines möglichen Steuerschadens?
  • Die Antwort: Ja, das Gericht gab dem Kläger größtenteils Recht. Ein Sachverständiger bestätigte eine Berufsunfähigkeit von über 50 Prozent aufgrund einer depressiven Störung ab dem 14. November 2022.
  • Die Bedeutung: Dieses Urteil stärkt die Rechte von Versicherten bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen. Es verdeutlicht, dass Sachverständigengutachten entscheidend sind und Versicherungen ihre Ablehnungsgründe fundiert darlegen müssen.

Der Fall vor Gericht


Warum kann ein Sieg gegen die Versicherung zu einer Steuerfalle werden?

Ein staatlich geprüfter Bautechniker kämpft jahrelang um seine Berufsunfähigkeitsrente. Am Ende gewinnt er. Die Versicherung muss ihm eine hohe fünfstellige Summe auf einen Schlag nachzahlen. Ein Grund zur Freude – sollte man meinen. Doch auf den Mann wartete eine böse Überraschung: das Finanzamt. Durch die geballte Nachzahlung drohte ihm ein steuerlicher Mehraufwand, der sogenannte Progressionsschaden. Der Fall landete erneut vor Gericht, diesmal mit der Kernfrage: Muss die Versicherung, die durch ihre Zahlungsverzögerung das Problem erst geschaffen hat, auch für diesen Steuerschaden geradestehen?

Wie kam es überhaupt zum Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Mann, ein erfahrener Bautechniker im öffentlichen Dienst, hatte bereits im Jahr 2000 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jahrzehnte später zwangen ihn mehrere Krankheiten in die Knie. Darunter eine chronische Nierenerkrankung, orthopädische Probleme und vor allem eine wiederkehrende depressive Störung. Anfang 2021 beantragte er die vereinbarte Rente. Die Versicherung lehnte ab. Die vorgelegten Unterlagen würden eine Berufsunfähigkeit nicht belegen. Ein klassisches Szenario. Für den Bautechniker begann ein zermürbender Rechtsstreit. Er argumentierte, dass er seit Sommer 2020 nicht mehr arbeiten könne. Im Laufe des Verfahrens fokussierte er seinen Anspruch hilfsweise auf einen späteren Zeitpunkt: den Beginn einer stationären Reha-Behandlung am 14. November 2022.

Auf welche Beweise stützte das Gericht seine Entscheidung?

Der Schlüssel zur Wahrheit lag in zwei Gutachten. Das Gericht beauftragte einen orthopädischen und einen psychiatrischen Sachverständigen. Der Orthopäde fand keine Einschränkungen, die eine Berufsunfähigkeit begründen würden. Seine Rolle im Prozess war damit beendet. Der psychiatrische Gutachter wurde zum entscheidenden Faktor. Er untersuchte den Kläger gründlich und diagnostizierte eine rezidivierende depressive Störung, die zum Untersuchungszeitpunkt mittelgradig ausgeprägt war….


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