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Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Was, wenn das Limit ungültig war?

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Ein Autofahrer musste sich wegen Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung verantworten, obwohl das Tempolimit auf seiner Strecke rechtlich ungültig war. Doch die vermeintliche Entkräftung des Tempolimits verschärfte paradoxerweise die juristische Bewertung seines Falles. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4211 Js 4445/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Landstuhl
  • Datum: 03.06.2025
  • Aktenzeichen: 2 OWi 4211 Js 4445/25
  • Verfahren: Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde geblitzt, weil er angeblich 70 km/h um 71 km/h überschritten hatte. Er behauptete, dies nicht absichtlich getan zu haben. Das Gericht musste klären, ob das Tempolimit von 70 km/h überhaupt gültig war.
  • Die Rechtsfrage: Gilt ein Tempolimit, wenn es nicht offiziell von einer Behörde angeordnet wurde? Und handelt ein Fahrer vorsätzlich, wenn er das Limit deutlich überschreitet, aber behauptet, es nicht bemerkt zu haben?
  • Die Antwort: Nein, das nur durch ein Schild angezeigte Tempolimit war ungültig, da eine behördliche Anordnung fehlte. Ja, obwohl der Fahrer angab, seine Geschwindigkeit nicht bemerkt zu haben, nahm das Gericht bei einer so deutlichen Überschreitung Absicht an.
  • Die Bedeutung: Verkehrszeichen sind nur gültig, wenn sie von einer Behörde angeordnet wurden. Wer die Geschwindigkeit stark überschreitet, wird in der Regel als vorsätzlich handelnd angesehen, auch wenn er das Gegenteil behauptet.

Der Fall vor Gericht


Warum führte ein ungültiges Tempolimit zu einer härteren Strafe?

Ein Autofahrer in der Pfalz schien Glück im Unglück zu haben. Er wurde mit 141 km/h in einer 70er-Zone geblitzt, doch sein Fall nahm eine überraschende Wendung: Das Tempolimit-Schild war ungültig. Ein juristischer Freifahrtschein? Weit gefehlt. Dieser scheinbare Sieg am Verhandlungstisch bereitete den Boden für eine noch härtere Strafe. Das Amtsgericht Landstuhl musste klären, wie ein nicht existentes Tempolimit und eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung zusammenpassen.

Weshalb war das Verkehrsschild plötzlich wertlos?

Ein Verkehrsschild ist mehr als nur ein Stück Blech am Straßenrand. Es ist die sichtbare Form eines behördlichen Befehls, eines sogenannten Verwaltungsakts. Damit dieser Befehl gültig ist, muss eine Behörde – hier die Kreisverwaltung – ihn offiziell anordnen. Ohne diese Anordnung ist das Schild eine leere Hülle. Es steht zwar da, hat aber keine rechtliche Kraft. Genau das war hier der Fall. Das Gericht fragte bei der zuständigen Kreisverwaltung nach und erhielt eine knappe Antwort: Für dieses 70er-Schild gab es keine Verkehrsbehördliche Anordnung. Es war ein rechtliches Phantom. Damit pulverisierte das Gericht den ursprünglichen Vorwurf. Der Fahrer konnte nicht für das Missachten einer 70er-Begrenzung bestraft werden. Das Schild war für das Bußgeldverfahren irrelevant.

Welche Geschwindigkeit galt dann für den Fahrer?

Fällt ein spezifisches Tempolimit weg, greift automatisch die allgemeine Regel. Auf der betroffenen Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt für Pkw eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das war die neue Messlatte für das Gericht. Die Fakten auf dem Tisch blieben unbestritten. Der Fahrer war am Steuer. Das Messgerät zeigte nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeit von 141 km/h….


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