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Bußgelderhöhung bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Erhöht ein späterer Verstoß die Strafe?

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Einem Autofahrer drohte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Strafe, doch eine erhebliche Bußgelderhöhung bei Geschwindigkeitsüberschreitung entstand erst durch ein nachfolgendes Ereignis. Die spätere Tat, die eigentlich nichts mit der Raserei zu tun hatte, führte nun zur Verschärfung der ursprünglichen Sanktion. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 502 Js 3985/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Eilenburg
  • Datum: 29.04.2025
  • Aktenzeichen: 8 OWi 502 Js 3985/25
  • Verfahren: Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde außerhalb einer Ortschaft mit 36 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit gemessen. Er bestritt die Messung und die Höhe der geforderten Geldbuße von 250 Euro.
  • Die Rechtsfrage: War der Autofahrer tatsächlich so schnell, und durfte das Gericht das Bußgeld wegen früherer Verkehrsverstöße, auch eines späteren, erhöhen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die Messung als korrekt. Die Erhöhung der Geldbuße war wegen wiederholter Verkehrsverstöße zulässig.
  • Die Bedeutung: Standardisierte Geschwindigkeitsmessungen sind in der Regel gültig, wenn sie korrekt durchgeführt wurden. Frühere Verstöße, auch wenn sie zeitlich nach der Messung, aber vor dem Urteil lagen, können eine höhere Strafe nach sich ziehen.

Der Fall vor Gericht


Wie kann ein späterer Rotlichtverstoß ein früheres Bußgeld erhöhen?

Ein Autofahrer stand im April 2025 vor dem Amtsgericht Eilenburg. Der Vorwurf bezog sich auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung vom August des Vorjahres. Er war auf einer Tangente des Schkeuditzer Kreuzes mit 96 km/h geblitzt worden, wo nur 60 km/h erlaubt waren. Das Herzstück des Falles war aber nicht die Messung selbst. Die Richter interessierte vor allem ein Vorfall, der fünf Monate nach dem Blitzerfoto geschah: ein simpler Rotlichtverstoß im Januar 2025. Genau dieser spätere Fehler sollte das Bußgeld für die alte Tat spürbar anheben. Ein juristisches Zeitparadoxon, dessen Logik das Gericht penibel aufschlüsseln musste.

Warum wurde die Messung des Blitzers überhaupt angezweifelt?

Die Verteidigung des Fahrers wählte einen klassischen Ansatz. Sie attackierte die Messung des Laserscanners vom Typ Poliscan FM1. Der Anwalt bestritt pauschal, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen sei. Als konkretes Argument führte er an, sein Mandant habe den Tempomat seines Mercedes eingeschaltet gehabt. Diese Behauptung sollte Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit von 99 km/h säen. Um diesen Zweifel zu untermauern, beantragte die Verteidigung ein teures Sachverständigengutachten. Der Plan war klar: Wenn die Messung selbst als unzuverlässig eingestuft wird, bricht der gesamte Bußgeldbescheid in sich zusammen.

Wie hat das Gericht die Zuverlässigkeit des Laserscanners bewertet?

Das Gericht ließ sich von dem pauschalen Angriff nicht beeindrucken. Es prüfte stattdessen die Fakten, die auf dem Tisch lagen. Das Ergebnis war eine lückenlose Kette an Nachweisen. Das Messgerät war gültig geeicht, die Softwareversion war dokumentiert, und der Polizist, der die Messung durchführte, war entsprechend geschult. Das Messprotokoll bestätigte einen fehlerfreien Ablauf. Die Fotos zeigten das Auto des Betroffenen klar und deutlich im Auswerterahmen des Blitzers. Für das Gericht war die Sache damit eindeutig. Die Justiz betrachtet solche Messungen als standardisiertes Verfahren….


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