Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrtenbuchauflage anfechten: So wehren Sie sich erfolgreich

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Die Fahrtenbuchauflage anfechten – dieser Gedanke kommt vielen sofort, wenn ein solcher Bescheid im Briefkasten liegt. Die Aussicht, jede einzelne Fahrt akribisch dokumentieren zu müssen und bei Fehlern hohe Geldstrafen oder starke Alltagseinschränkungen zu riskieren, ist beklemmend. Gerade wenn der tatsächliche Fahrer gar nicht ermittelt werden konnte, erscheint die Auflage oft ungerechtfertigt. Doch unter welchen Voraussetzungen lässt sich eine solche Fahrtenbuchauflage erfolgreich abwenden?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Sie müssen ein Fahrtenbuch führen, wenn bei einem Verkehrsverstoß mit Ihrem Auto der Fahrer nicht gefunden wurde. Dies soll sicherstellen, dass zukünftig jeder Fahrer klar benannt werden kann.
  • Das größte Risiko:  Sie müssen jede einzelne Fahrt genau aufschreiben. Bei Fehlern drohen hohe Geldstrafen und starke Einschränkungen im Alltag.
  • Die wichtigste Regel: Handeln Sie sofort, wenn Sie den Bescheid erhalten. Prüfen Sie, ob die Behörde wirklich alle Möglichkeiten zur Fahrersuche genutzt hat, und holen Sie sich umgehend Anwaltsrat.

Was ist eine Fahrtenbuchauflage und warum bekommen Sie sie?

Ein unscheinbarer Brief der Verkehrsbehörde liegt in Ihrem Briefkasten. Der Inhalt ist unangenehm: Sie sollen für Ihr Fahrzeug zukünftig ein Fahrtenbuch führen. Diese Anordnung, bekannt als Fahrtenbuchauflage, ist eine der lästigsten und folgenreichsten Maßnahmen, die einen Fahrzeughalter treffen kann. Sie bedeutet Bürokratie, ständige Kontrolle und erhebliche Einschränkungen im Alltag. Doch auch wenn es sich so anfühlt: Diese Auflage ist kein unabwendbares Schicksal. Stellen Sie es sich eher wie eine offizielle Behauptung der Behörde vor – und jede Behauptung muss auf einem rechtlich soliden Fundament stehen. Genau hier liegt Ihre Chance. Der wichtigste Gedanke, den Sie von Anfang an verinnerlichen sollten: Eine Fahrtenbuchauflage ist kein Fakt, sondern eine Behauptung. Betrachten Sie den Bescheid nicht als Urteil, sondern als die Arbeit eines Sachbearbeiters – und diese Arbeit kann Fehler enthalten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen das Werkzeug an die Hand, um genau das zu prüfen. Entscheidend ist, dass Sie die Situation richtig einschätzen und schnell, aber überlegt handeln.

Der Auslöser: Ein Verkehrsverstoß ohne Fahrer

Die typische Geschichte beginnt mit einem Blitzerfoto oder einem anderen dokumentierten Verkehrsverstoß, den jemand mit Ihrem Fahrzeug begangen hat. Die Behörde leitet ein Bußgeldverfahren ein, kann den verantwortlichen Fahrer aber nicht ermitteln. Vielleicht war das Foto unscharf, vielleicht haben Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht, weil ein naher Angehöriger gefahren ist. Genau in diesem Moment schaltet die Behörde von der Bestrafung des Täters auf die Prävention für die Zukunft um. Kann der Fahrer nicht mit zumutbarem Aufwand gefunden werden, greift die Behörde zu § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese Vorschrift erlaubt es ihr, Ihnen als Halter die Führung eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Wichtig zu verstehen ist: Die Fahrtenbuchauflage ist keine Strafe für den ursprünglichen Verkehrsverstoß. Sie ist eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr. Ihr einziger Zweck ist es sicherzustellen, dass bei zukünftigen Verstößen der Fahrer zweifelsfrei und schnell identifiziert werden kann.

Was verlangt die Behörde von Ihnen?…


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv