Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Klageerweiterung gegen Sachverständigen: Rechtsmissbrauch statt Befangenheit?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Nach einem Flugzeugabsturz klagte ein Luftfahrzeugbesitzer nicht nur die Versicherung, sondern plötzlich auch den gerichtlich bestellten Gutachter an. Diese ungewöhnliche Strategie, einen Experten aus dem Verfahren zu drängen, scheiterte am Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 W 799/25 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Flugzeugbesitzer war mit dem Gutachten eines Gerichtssachverständigen unzufrieden. Er klagte daraufhin den Sachverständigen direkt an, um ihn aus dem Fall zu drängen.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Gerichtssachverständiger durch eine Klage gegen ihn zur Partei des Verfahrens gemacht werden?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht sah diese Klage als unzulässig an. Der Sachverständige kann so nicht aus dem Verfahren gedrängt werden.
  • Die Bedeutung: Es ist nicht erlaubt, einen Gerichtssachverständigen durch eine direkte Klage aus einem Verfahren zu entfernen. Fachliche Kritik am Gutachten muss anders geäußert werden.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 19. August 2025
  • Aktenzeichen: 25 W 799/25
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Halter eines Luftfahrzeugs. Er forderte von seiner Versicherung zusätzliche Leistungen und warf dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Befangenheit vor.
  • Beklagte: Eine Versicherungsgesellschaft und der gerichtlich bestellte Sachverständige. Die Versicherungsgesellschaft forderte per Widerklage bereits gezahlte Leistungen zurück; der Sachverständige bestritt die Befangenheit und sah die Klage gegen ihn als unzulässig an.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Nach einem Flugzeugabsturz forderte der Kläger mehr Geld von seiner Versicherung. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, dessen Gutachten der Kläger für fehlerhaft hielt. Deshalb erweiterte der Kläger seine Klage auch auf den Sachverständigen und lehnte diesen wegen angeblicher Befangenheit ab.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Kann ein Sachverständiger als befangen gelten und vom Verfahren ausgeschlossen werden, nur weil eine Partei ihn im selben Gerichtsverfahren verklagt hat, da sie sein Gutachten kritisiert?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die sofortige Beschwerde des Klägers wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die Klageerweiterung gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen war nicht fristgerecht vorgebracht, begründet keine Befangenheit und stellt einen Rechtsmissbrauch dar, um den Sachverständigen aus dem Verfahren zu entfernen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen und der Sachverständige bleibt im Verfahren tätig.

Der Fall vor Gericht


Darf ein Gerichtssachverständiger plötzlich zur Partei werden?

Im Ringen um eine Versicherungsleistung nach einem Flugzeugabsturz, bei dem es um viel Geld ging, fand ein Luftfahrzeugbesitzer das vom Gericht bestellte Gutachten unzureichend. Er wählte darauf einen ungewöhnlichen Weg: Anstatt nur die Expertise anzufechten, reichte er kurzerhand eine Klage gegen den Gutachter selbst ein. Er wollte ihn so zur Partei machen, um ihn dann aus dem Verfahren zu drängen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge