Ein Mann mit massivem Übergewicht kämpfte um das begehrte Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis, da er die Gehstrecke nicht bewältigen konnte. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab, weil die Ursache seiner Geheinschränkung rechtlich nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllte. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 13 SB 31/24 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Mann wollte das Merkzeichen „G“ für seinen Schwerbehindertenausweis. Er konnte wegen starken Übergewichts und Knieproblemen nur schlecht gehen.
- Die Rechtsfrage: Erhält jemand das Merkzeichen „G“, wenn starkes Übergewicht die Hauptursache für die Gehbehinderung ist?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Starkes Übergewicht allein rechtfertigt das Merkzeichen nicht, wenn andere schwere Beeinträchtigungen fehlen.
- Die Bedeutung: Für das Merkzeichen „G“ ist nicht nur die Gehbehinderung wichtig. Es muss eine schwere Ursache vorliegen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllt.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
- Datum: 20. August 2025
- Aktenzeichen: L 13 SB 31/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Mann, der bereits als schwerbehindert anerkannt war. Er beantragte die Zuerkennung des Merkzeichens G wegen seiner Gehbeeinträchtigungen.
- Beklagte: Die zuständige Behörde für die Feststellung des Grades der Behinderung. Sie lehnte den Antrag auf das Merkzeichen G ab und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Mann beantragte das Merkzeichen G, weil er wegen starker Gehbeeinträchtigungen keine üblichen Wegstrecken mehr zurücklegen konnte. Die zuständige Behörde lehnte dies ab, auch nachdem ein Sozialgericht den Mann klageweise für berechtigt erklärte.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Bekommt man das Merkzeichen G, wenn man wegen starken Übergewichts nicht weit gehen kann, aber keine anderen schweren Erkrankungen vorliegen, die das Gehvermögen stark beeinträchtigen?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben; die Klage des Mannes wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Die Gehbeeinträchtigung des Mannes ist zwar vorhanden, geht aber überwiegend auf sein starkes Übergewicht zurück und nicht auf andere, für das Merkzeichen G relevante schwere Erkrankungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Mann erhält das beantragte Merkzeichen G nicht.
Der Fall vor Gericht
Ein Mann kämpfte um das begehrte „G“ in seinem Schwerbehindertenausweis – das Zeichen für eingeschränkte Beweglichkeit im Straßenverkehr. Er war übergewichtig, hatte Knieprobleme, Schmerzen. Zweifellos fiel ihm das Gehen schwer. Doch das Landessozialgericht wies seinen Antrag ab. Denn es fragte nicht nur: „Kann der Mann gehen?“, sondern: „Warum kann er nicht gehen?“ Ein entscheidender Unterschied, der seine ganze Argumentation pulverisierte.
Worum bat der Kläger und warum?
Der Kläger, Jahrgang 1955, lebte mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 60. Er wollte einen Schritt weiter: Das Merkzeichen „G“ sollte in seinen Ausweis….