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Vermieter-Kündigung nach Zahlungsrückstand: Mieter darf trotz Zahlung bleiben?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Ein Berliner Mieter sah sich nach Jahren ohne Probleme mit einer Kündigung konfrontiert, weil er 588 Euro Betriebskosten schuldete. Trotz der formal berechtigten Kündigung und seines eigenen Versäumnisses darf er nun überraschend in der Wohnung bleiben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 65 S 149/24 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Vermieter wollte einen Mieter wegen unbezahlter Betriebskosten kündigen. Der offene Betrag war höher als eine Monatsmiete.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein Vermieter eine Kündigung durchsetzen, wenn der Mieter die Schulden nach Erhalt der Kündigung sofort bezahlt?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass der Vermieter die Kündigung nicht durchsetzen konnte. Der Mieter hatte die Schulden umgehend beglichen, und das Mietverhältnis bestand lange und störungsfrei.
  • Die Bedeutung: Ein schneller Ausgleich von Mietschulden nach einer Kündigung kann eine Räumung verhindern. Dies gilt besonders, wenn das Mietverhältnis lange und ohne weitere Probleme lief.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landgericht Berlin
  • Datum: 05.11.2024
  • Aktenzeichen: 65 S 149/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Allgemeines Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Vermieter einer Wohnung. Er wollte den Mieter wegen eines Zahlungsrückstands aus der Wohnung klagen und räumen lassen.
  • Beklagte: Der Mieter der betroffenen Wohnung. Er wehrte sich gegen die Kündigung und die Räumung, weil er die Rückstände schnell beglichen hatte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen eines Zahlungsrückstands des Mieters. Der Mieter beglich den gesamten Rückstand jedoch kurz nach Erhalt der Kündigung vollständig.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Darf ein Vermieter auf einer Kündigung bestehen und den Mieter räumen lassen, wenn dieser seine Mietrückstände sofort nach Erhalt der Kündigung vollständig bezahlt hat und das Mietverhältnis zuvor lange störungsfrei verlief?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Vermieters wurde abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Obwohl die Kündigung formal wirksam war, darf der Vermieter sich unter den gegebenen Umständen nicht auf sie berufen, da dies gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Mieter darf in der Wohnung bleiben, und der Vermieter muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Worum ging es in diesem Fall?

Ein Berliner Vermieter war fest entschlossen, sein Recht durchzusetzen. Sein Mieter schuldete ihm Geld für Betriebskosten, ein Betrag, der über eine Monatsmiete hinausging. Die Kündigung flatterte ins Haus. Die Regeln schienen eindeutig. Aber der Mieter zog seinen letzten Trumpf: Er zahlte seine Schulden postwendend – und berief sich auf eine alte Dame des deutschen Rechts, die jeden scheinbar klaren Fall auf den Kopf stellen kann: Treu und Glauben.

Warum kündigte der Vermieter das Mietverhältnis?

Der Vermieter berief sich auf einen Rückstand von 588,69 Euro. Dieser Betrag setzte sich aus unbezahlten Betriebskosten der Jahre 2019, 2020 und 2021 zusammen. Die Monatsmiete des Mieters betrug 519,30 Euro. Der fehlende Betrag überstieg damit eine ganze Monatsmiete. Er hatte sich über längere Zeit angesammelt….


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