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Ein Projekt, zwei Gerichte: Selbständiges Beweisverfahren Zuständigkeit?

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Ein öffentlicher Bauherr wollte Baufirma und Architekten wegen undichter Dächer in Passau in einem einzigen Beweisverfahren zur Rechenschaft ziehen. Doch obwohl sich alle Beteiligten auf einen Gerichtsstand einigten, spaltete das höchste bayerische Gericht die Zuständigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 102 AR 76/25 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein öffentlicher Bauherr wollte Mängel an einem undichten Dach gerichtlich klären lassen. Er wollte eine Baufirma und einen Architekten gemeinsam vor demselben Gericht verantwortlich machen.
  • Die Rechtsfrage: Konnten die Baufirma und der Architekt trotz ihrer Einigung vor demselben Gericht verklagt werden?
  • Die Antwort: Nein. Ein Gericht konnte die beiden Beteiligten nicht zusammenfassen. Ihre Verträge sahen unterschiedliche Gerichtsstände vor.
  • Die Bedeutung: Gerichtsstände können je nach Vertrag und Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Eine nachträgliche Einigung der Parteien ändert eine einmal festgelegte, exklusive Zuständigkeit nicht.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 31.07.2025
  • Aktenzeichen: 102 AR 76/25
  • Verfahren: Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Vertragsrecht, Baurecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Das Landesamt für Finanzen, eine öffentliche Behörde in Regensburg. Es beantragte ein Verfahren zur Feststellung von Baumängeln an einem Gebäude in Passau.
  • Beklagte: Eine Baufirma (GmbH) aus Passau, die Dacharbeiten ausgeführt hatte, und ein freiberuflicher Architekt, der für Planung und Überwachung zuständig war. Beide wurden vom Landesamt für Finanzen wegen Mängeln am Bauwerk in einem Beweisverfahren in Anspruch genommen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Landesamt beantragte ein Gutachten über Bauschäden an einem Gebäude. Dabei waren eine Baufirma und ein Architekt als Baupartner an unterschiedlichen Gerichtsstandorten beteiligt.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Darf das Gericht für ein Beweisverfahren ein einziges, gemeinsames Gericht bestimmen, wenn zwei Baupartner wegen derselben Schäden verklagt werden, aber unterschiedliche Gerichtsstände haben und einer davon bereits vertraglich an ein bestimmtes Gericht gebunden ist?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts wurde abgelehnt.
  • Zentrale Begründung: Es gab keinen gemeinsamen Gerichtsstand für beide Baupartner, und es war dem Architekten nicht zumutbar, das Verfahren vor dem vertraglich für die Baufirma festgelegten Gericht zu führen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Es wird kein gemeinsamer Gerichtsstand bestimmt, sodass die örtliche Zuständigkeit für die Baupartner getrennt bleibt.

Der Fall vor Gericht


Ein Dachschaden, zwei Verträge und die unsichtbare Mauer der Zuständigkeit

Ein öffentlicher Bauherr in Bayern stand vor einem baulichen Fiasko: Ein Dach leckte. Um die Schuldigen – eine Baufirma und einen Architekten – zur Rechenschaft zu ziehen, sollte ein Gutachten die Schäden festhalten. Alle Beteiligten schienen sich am Ende einig, wohin der Fall gehören sollte. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht wies den Wunsch ab. Warum? Eine alte juristische Unterscheidung – die Frage, wer „Kaufmann“ ist und wer nicht – machte dem Einvernehmen einen dicken Strich durch die Rechnung….


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