Ein Projektleiter litt an einer psychischen Veranlagung, die seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Krankheit anerkennen wollte. Das Gericht sah es anders: Was bisher als Wesenszug galt, wurde nun zum Grund für Zahlungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 190/21 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Projektleiter konnte aufgrund psychischer Probleme nicht mehr arbeiten. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung wollte nicht zahlen und sah darin keine Krankheit. Darüber stritten sie vor Gericht.
- Die Rechtsfrage: War seine psychische Belastung eine Krankheit, die einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen begründet?
- Die Antwort: Ja, das Gericht gab dem Projektleiter recht. Ein Sachverständiger bestätigte, dass seine psychischen Probleme eine ernsthafte Krankheit darstellten.
- Die Bedeutung: Psychische Belastungen können als Krankheit gelten und einen Anspruch begründen. Entscheidend ist oft der Nachweis, dass man über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr arbeiten konnte.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Datum: 09.07.2025
- Aktenzeichen: 7 U 190/21
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein ehemaliger Projektleiter in der Softwareentwicklung. Er forderte von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Geld wegen seiner Krankheit und wollte von Beitragszahlungen befreit werden.
- Beklagte: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie lehnte die Zahlungen an den Kläger ab.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Projektleiter erlitt einen psychischen Zusammenbruch und war längere Zeit arbeitsunfähig. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung weigerte sich, Leistungen zu zahlen.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Hat der Kläger aufgrund seiner psychischen Erkrankung Anspruch auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers war teilweise erfolgreich.
- Zentrale Begründung: Das Gericht stützte sich auf ein Sachverständigengutachten, das dem Kläger eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von mindestens 50% bescheinigte.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält rückständige Renten und Prämien zurück, zudem monatliche Zahlungen und ist von den Beiträgen befreit; die Beklagte trägt die Prozesskosten.
Der Fall vor Gericht
Wann ist eine unsichtbare Krankheit real genug für eine Versicherung?
Ein Projektleiter in der Softwareentwicklung steht mitten im Leben. Er koordiniert Teams, akquiriert Kunden und löst komplexe Probleme. Sein Kopf ist sein wichtigstes Werkzeug. Doch im Mai 2018 bricht dieses Werkzeug zusammen. Es ist kein Unfall, kein gebrochener Knochen, sondern eine unsichtbare Wand, gegen die er läuft. Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen und eine lähmende Leere machen seinen Beruf unmöglich. Für ihn ist klar: Er ist berufsunfähig. Für seine Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt damit erst die eigentliche Prüfung – eine Auseinandersetzung, die vor Gericht endet und eine grundlegende Frage aufwirft: Wann wird eine seelische Belastung zu einer Krankheit, die einen Anspruch begründet?
Warum zweifelte die Versicherung an der Erkrankung?
Die Versicherung stützte ihre Ablehnung auf eine heikle Unterscheidung….