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Verschlimmerung Arbeitsunfall Rente: Warum die Erhöhung scheitert

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein Busfahrer bezog jahrelang eine Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall und forderte eine Erhöhung wegen angeblich unerträglicher Schulterschmerzen. Das Landessozialgericht lehnte seinen Antrag trotz eines aktuellen Gutachtens ab, da eine langjährige Diskrepanz zwischen Klagen und objektiven Befunden erkannt wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 U 2506/21 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Busfahrer erhielt eine Rente wegen einer Schulterverletzung. Später forderte er mehr Geld, da seine Schmerzen angeblich schlimmer wurden. Gutachter stellten jedoch eine starke Neigung zur Übertreibung fest.
  • Die Rechtsfrage: Muss eine Unfallrente erhöht werden, wenn Schmerzangaben nicht zu den objektiven medizinischen Befunden passen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte eine Rentenerhöhung ab. Die behaupteten stärkeren Schmerzen wurden nicht durch objektive medizinische Befunde bestätigt.
  • Die Bedeutung: Für die Erhöhung einer Rente sind objektive Beweise nötig. Subjektive Schmerzangaben reichen nicht aus, wenn sie medizinischen Fakten widersprechen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 20.02.2025
  • Aktenzeichen: L 10 U 2506/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Unfallversicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Mann, der 2006 einen Arbeitsunfall hatte. Er forderte eine Erhöhung seiner Unfallrente ab dem 17.04.2019.
  • Beklagte: Eine Berufsgenossenschaft. Sie lehnte die Erhöhung der Unfallrente ab.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Mann erlitt 2006 einen Arbeitsunfall an der Schulter und erhielt ab 2007 eine Unfallrente in Höhe von 20 Prozent der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Er beantragte 2019 eine Erhöhung seiner Rente wegen einer angeblichen Verschlimmerung seines Zustandes.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Hat sich der Gesundheitszustand des Klägers infolge des Arbeitsunfalls so wesentlich verschlechtert, dass seine Unfallrente ab dem 17.04.2019 von 20 auf 30 Prozent der Minderung der Erwerbsfähigkeit erhöht werden muss?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die vom Kläger behauptete Zunahme der unfallbedingten Funktionsbeeinträchtigungen konnte nicht ausreichend durch objektive Befunde oder schlüssige Gutachten bewiesen werden.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keine höhere Unfallrente und muss seine außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren selbst tragen.

Der Fall vor Gericht


Worum ging es in diesem jahrelangen Streit um eine Schulterverletzung?

Ein Busfahrer stürzt bei der Arbeit auf die Schulter. Jahre später lebt er von einer Verletztenrente, weil der Arm kaum noch zu gebrauchen ist – so sagt er. Als er eine Erhöhung seiner Rente beantragt, weil die Schmerzen unerträglich geworden seien, beginnt eine juristische Odyssee. Ärzte und Gutachter durchleuchten seine Geschichte und stoßen auf einen Widerspruch, der den gesamten Fall auf den Kopf stellt: Je lauter der Mann über Schmerzen klagt, desto leiser werden die objektiven Beweise dafür.

Warum bekam der Mann überhaupt eine Verletztenrente?

Der Vorfall selbst war unstrittig. Im Januar 2006 stürzte der Busfahrer und verletzte sich an der rechten Schulter. Es folgten Untersuchungen, eine Operation und ein langer Heilungsprozess….


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