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Einspruch verworfen: Reicht Corona-Test als Krankheitsnachweis?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Eine Autofahrerin wollte mit einem positiven Corona-Test und ärztlicher Bescheinigung ihre Abwesenheit vor Gericht entschuldigen. Die Amtsrichterin sah diesen Krankheitsnachweis als unzureichend an. Doch ein höheres Gericht befand, dass gerade dieser Nachweis die Richterin zum Handeln zwingen sollte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 98/25 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Eine Fahrerin konnte wegen Krankheit nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen. Das erste Gericht lehnte ihre Krankmeldung ab und verwarf ihren Einspruch ohne Anhörung.
  • Die Rechtsfrage: Wann muss ein Gericht eine Krankmeldung als Entschuldigung anerkennen und weitere Schritte unternehmen?
  • Die Antwort: Ja, die Krankmeldung war ausreichend, um eine weitere Prüfung zu verlangen. Ein höheres Gericht entschied, das erste Gericht hätte die Umstände der Krankheit genauer prüfen müssen, statt den Einspruch sofort abzulehnen.
  • Die Bedeutung: Eine ärztliche Krankmeldung, die begründete Zweifel am Fernbleiben weckt, verpflichtet ein Gericht zur Nachforschung. Das Recht, vor Gericht gehört zu werden, ist wichtiger als das Misstrauen des Gerichts.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 21.07.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 98/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfahrensrecht, Verfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Frau, die einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhielt. Sie legte Einspruch ein und wehrte sich gegen die Verwerfung ihres Einspruchs durch das Amtsgericht.
  • Beklagte: Die Bußgeldbehörde und das Amtsgericht Zehdenick. Sie vertraten die Ansicht, dass der Einspruch der Betroffenen zu Recht verworfen wurde.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Eine Frau erhielt einen Bußgeldbescheid. Ihr Einspruch wurde vom Amtsgericht verworfen, weil sie wegen Krankheit nicht zum Gerichtstermin erschien und ihre Entschuldigung nicht akzeptiert wurde.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte das Amtsgericht den Einspruch einer Frau abweisen, obwohl sie sich mit einem Attest und einem positiven Corona-Test wegen Krankheit entschuldigte?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Das Urteil des Amtsgerichts Zehdenick, das den Einspruch verworfen hatte, wurde aufgehoben.
  • Zentrale Begründung: Das Amtsgericht hätte die vorgelegten Krankheitsnachweise der Frau genauer prüfen müssen, bevor es ihren Einspruch abwies.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Fall wird an das Amtsgericht Zehdenick zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.

Der Fall vor Gericht


Wann ist eine Krankmeldung vor Gericht gut genug?

Eine Autofahrerin wurde geblitzt. Sie legte Einspruch ein, um ihre Argumente vor Gericht darzulegen. Doch zu dieser Verhandlung kam es nie. Stattdessen fand sie ein Urteil im Briefkasten, das ihren Einspruch kurzerhand vom Tisch wischte. Der Grund: Sie war krankgemeldet, aber aus Sicht des Gerichts war ihre Entschuldigung unzureichend. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, das klären musste, wann eine Richterin misstrauisch sein darf – und wann sie nachforschen muss.

Womit war die Richterin am Amtsgericht unzufrieden?

Am Morgen des festgesetzten Termins teilte der Verteidiger der Frau mit, seine Mandantin liege mit einer Corona-Infektion und hohem Fieber im Bett….


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