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Zuschuss-Wintergeld: Warum der Korrekturantrag nicht zu spät war

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Eine Agentur für Arbeit wies ein Bauunternehmen, das Zuschuss-Wintergeld erhalten hatte, auf einen möglichen höheren Anspruch hin. Doch als die Firma die Nachzahlung forderte, verweigerte die Behörde die Auszahlung wegen einer angeblich abgelaufenen Frist. Zum vorliegenden Urteil L 2 AL 35/18 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Bauunternehmen beantragte Zuschuss-Wintergeld. Obwohl eine Behörde auf einen möglichen höheren Betrag hinwies, lehnte sie eine spätere Nachforderung wegen einer Frist ab.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde eine Nachzahlung ablehnen, obwohl sie selbst auf einen höheren Anspruch hingewiesen hatte?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht fand formale Fehler beim Versand des ursprünglichen Bescheids. Der erste Antrag des Unternehmens war zudem vollständig und enthielt bereits alle Informationen für die höhere Summe.
  • Die Bedeutung: Behörden müssen Anträge bürgerfreundlich prüfen und vorhandene Informationen zum Vorteil des Bürgers nutzen. Eine Nachzahlung darf nicht mit einer Frist abgelehnt werden, wenn der ursprüngliche Antrag alle nötigen Angaben enthielt.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
  • Datum: 09.08.2023
  • Aktenzeichen: L 2 AL 35/18
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Bauunternehmen aus A-Stadt. Es forderte die Auszahlung von zusätzlichem Wintergeld für seine Mitarbeiter.
  • Beklagte: Die Agentur für Arbeit. Sie lehnte die zusätzliche Zahlung von Wintergeld ab, weil die Anträge angeblich zu spät gestellt wurden.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Bauunternehmen beantragte Saison-Kurzarbeitergeld und Zuschuss-Wintergeld. Später wollte es höhere Beträge geltend machen, die die Agentur für Arbeit ablehnte.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte das Bauunternehmen nachträglich eine höhere Zahlung von Wintergeld beantragen, obwohl die Agentur für Arbeit die Frist für solche Anträge als abgelaufen ansah?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung der Agentur für Arbeit wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht entschied, dass der ursprüngliche Antrag des Unternehmens ausreichend war und der spätere Korrekturantrag nicht als neuer Antrag mit einer neuen Frist galt.
  • Konsequenzen für die Parteien: Das Bauunternehmen erhält die restliche geforderte Leistung, und die Agentur für Arbeit muss die Gerichtskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Kann eine Behörde eine Nachzahlung ablehnen, die sie selbst angeregt hat?

Es ist nicht alltäglich, dass eine Behörde Geld überweist und im selben Atemzug andeutet, man hätte Anspruch auf mehr. Genau das passierte einem Bauunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Firma hatte für ihre Mitarbeiter Zuschuss-Wintergeld beantragt und von der Agentur für Arbeit auch prompt eine Zahlung erhalten. Doch im Bewilligungsbescheid fand sich ein kurioser Hinweis: Für mehrere Arbeitnehmer sei ein höheres Wintergeld möglich, das „auf Antrag erstattet werden könne“. Das Unternehmen folgte diesem Wink und reichte einen korrigierten Antrag für die fehlenden 187,50 Euro ein. Die Antwort der Agentur war verblüffend. Der Antrag sei zu spät. Eine eiserne Drei-Monats-Frist sei abgelaufen….


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