Ein Arbeitnehmer forderte 6.000 Euro von seinem Ex-Arbeitgeber, weil ihm seine 86.000 Euro Abfindung angeblich zu früh ausgezahlt wurde und dies einen Steuerschaden verursachte. Doch das Gericht wies die Klage ab – aus einem paradoxen Grund, der den Kläger selbst betraf. Zum vorliegenden Urteil 2 Sa 249/21 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein ehemaliger Mitarbeiter bekam seine Abfindung viel früher als im Vertrag festgelegt. Er forderte Geld, weil er durch die frühere Zahlung angeblich höhere Steuern zahlen musste.
- Die Rechtsfrage: War die vorzeitige Abfindungszahlung ein Fehler des Arbeitgebers, der zum Schadensersatz verpflichtet?
- Die Antwort: Nein. Ein Gericht stellte fest, dass der Vertrag einen bestimmten Auszahlungsmonat nannte. Eine frühere Zahlung ist grundsätzlich kein Vertragsbruch.
- Die Bedeutung: Eine vorzeitige Zahlung stellt in der Regel keinen Fehler des Arbeitgebers dar. Ein Betroffener muss einen Schaden genau belegen. Er muss auch selbst versuchen, einen entstandenen Schaden zu mindern.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 10.05.2022
- Aktenzeichen: 2 Sa 249/21
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht, Steuerrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein ehemaliger Arbeitnehmer. Er forderte von seinem früheren Arbeitgeber Schadensersatz wegen eines angeblich höheren Steuerabzugs bei seiner Abfindung.
- Beklagte: Eine ehemalige Arbeitgeberin. Sie lehnte die Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers ab.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendeten ihr Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag, der die Abfindungszahlung für Dezember 2020 vorsah. Der Arbeitgeber zahlte die Abfindung nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattdessen im August 2020 aus. Der Arbeitnehmer behauptete, diese frühere Auszahlung habe wegen einer ungünstigeren Steuerklasse zu einem Steuerschaden geführt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss der ehemalige Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, weil er eine Abfindung früher als vertraglich vereinbart ausgezahlt hat und der Arbeitnehmer dadurch angeblich höhere Steuern zahlen musste?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Abfindung laut Vertrag erst im Dezember 2020 fällig war und die Zahlung im August 2020 somit keine pflichtwidrige Verzögerung, sondern eine vorfristige Leistung war.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz und muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen.
Der Fall vor Gericht
Warum klagte der Mitarbeiter wegen einer zu frühen Abfindungszahlung?
Die meisten Menschen wären erfreut, bekämen sie eine große Geldsumme Monate früher als erwartet. Für einen ehemaligen Arbeitnehmer war diese vorzeitige Zahlung jedoch kein willkommener Segen, sondern der Anlass für eine Klage. Sein Aufhebungsvertrag sicherte ihm eine Abfindung von über 86.000 Euro zu. Die Firma zahlte das Geld im August, obwohl der Vertrag den Dezember als Fälligkeitsmonat nannte. Der Mann sah darin einen kostspieligen Fehler. Er argumentierte, die Zahlung im August statt im Juli habe ihn wegen einer ungünstigeren Steuerklasse über 6.000 Euro gekostet….