Eine Verbraucherin klagte auf Löschung ihrer seit drei Jahren beglichenen Schulden bei einer Wirtschaftsauskunftei, da diese ihre Bonität negativ beeinflussten. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Speicherfrist, obwohl die DSGVO Datensparsamkeit fordert. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 177/25 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Eine Verbraucherin wollte, dass eine Auskunftei alte, bereits bezahlte Schulden aus ihren Daten löscht. Die Auskunftei speicherte diese aber weiterhin für drei Jahre, was ihren Kredit-Score negativ beeinflusste.
- Die Rechtsfrage: Dürfen Auskunfteien bezahlte Schulden weiterhin für drei Jahre speichern und so den Kredit-Score beeinflussen?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte, dass die dreijährige Speicherung rechtmäßig ist. Das Interesse der Auskunftei an verlässlichen Kreditinformationen überwiegt das Löschinteresse des Einzelnen.
- Die Bedeutung: Auch wenn Schulden beglichen sind, können Auskunfteien relevante Informationen über Zahlungsausfälle für eine bestimmte Zeit weiter speichern. Diese Daten dienen der verlässlichen Bewertung der Kreditwürdigkeit.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 01.07.2025
- Aktenzeichen: 4 U 177/25
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Wirtschaftsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine Verbraucherin. Sie wollte die Löschung zweier Einträge über erledigte Forderungen bei einer Wirtschaftsauskunftei und die Berichtigung ihres Bonitäts-Scores.
- Beklagte: Eine Aktiengesellschaft, die ein Bonitätsinformationssystem betreibt. Sie verteidigte die dreijährige Speicherdauer für erledigte Forderungen.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Eine Verbraucherin wollte, dass eine private Wirtschaftsauskunftei erledigte Schulden vor Ablauf der üblichen dreijährigen Speicherfrist löscht. Die Auskunftei lehnte dies ab und berief sich auf ihr Geschäftsmodell sowie einen genehmigten Verhaltenskodex.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Ist es rechtmäßig, dass eine private Auskunftei bezahlte Schulden noch drei Jahre lang speichert und damit die Bonität einer Person beeinflusst?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht befand, dass die Speicherung der Daten für drei Jahre rechtmäßig ist, da das berechtigte Interesse der Kreditwirtschaft an verlässlichen Bonitätsinformationen das Interesse der Klägerin an einer früheren Löschung überwiegt.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Klägerin muss die Speicherung der Daten für drei Jahre hinnehmen, erhält ihren Bonitäts-Score nicht korrigiert und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Warum klagte eine Verbraucherin gegen eine große Wirtschaftsauskunftei?
Eine Verbraucherin forderte von einer der größten deutschen Wirtschaftsauskunfteien die Löschung von zwei Einträgen über Schulden, die sie bereits beglichen hatte. Diese Einträge, sogenannte erledigte Forderungen, beeinflussten ihren Bonitäts-Score negativ. Die Frau verlangte daher nicht nur die Löschung der Daten, sondern auch eine Korrektur ihres Score-Wertes, das Versprechen, die Daten nicht erneut zu speichern, und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Ihr Ziel war es, mit einer sauberen Akte wieder voll am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können….