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Wohnung vermieten ohne WEG-Zustimmung: Wann ist es zu spät?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

Ein Wohnungseigentümerpaar vermietete seine Wohnung in Schleswig-Holstein, obwohl die nötige Zustimmung der Gemeinschaft fehlte und ein Rechtsstreit drohte. Eine pünktliche Überweisung der Gerichtsgebühren führte paradoxerweise zur Prozessniederlage und dem Verbot der Vermietung. Zum vorliegenden Urteil 37a C 6/24 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Eigentümerpaar vermietete eine Wohnung ohne die nötige Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft. Diese lehnte eine nachträgliche Genehmigung der Vermietung ab.
  • Die Rechtsfrage: War die Klage eines Eigentümerpaares gegen einen Beschluss der Gemeinschaft zulässig, obwohl die Klage erst sehr spät zugestellt wurde?
  • Die Antwort: Nein. Die Klage war unzulässig, weil sie der Gegenseite zu spät zugestellt wurde. Ein Fehler bei der Zahlung der Gerichtskosten führte zur entscheidenden Verzögerung.
  • Die Bedeutung: Strikte Fristen für Klagen müssen unbedingt eingehalten werden. Ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass eine Klage zu spät ist und scheitert.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Amtsgericht Ahrensburg
  • Datum: 28. Januar 2025
  • Aktenzeichen: 37a C 6/24
  • Verfahren: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Sie wollten gerichtlich erreichen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre erfolgte Vermietung nachträglich genehmigt.
  • Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, bestehend aus den übrigen Eigentümern. Sie wehrte sich gegen die Klage und forderte im Gegenzug, dass die Kläger die Vermietung ohne Zustimmung unterlassen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Kläger vermieteten ihre Wohnung entgegen der Gemeinschaftsordnung ohne Zustimmung der anderen Eigentümer. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lehnte die nachträgliche Genehmigung der Vermietung ab.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Klage der Wohnungseigentümer gegen die Ablehnung der Vermietung durch die Gemeinschaft zu spät eingereicht, und musste die Vermietung daher beendet werden?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Klage der Wohnungseigentümer wurde abgewiesen; die Widerklage der Gemeinschaft war erfolgreich.
  • Zentrale Begründung: Die Klage wurde abgewiesen, weil die gesetzliche Frist zur Anfechtung des Beschlusses nicht eingehalten wurde, wodurch der Ablehnungsbeschluss bindend wurde.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Wohnungseigentümer müssen die Vermietung ohne Zustimmung beenden, können bei Zuwiderhandlung mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden und tragen alle Prozesskosten.

Der Fall vor Gericht


Warum landete der Streit um eine vermietete Eigentumswohnung vor Gericht?

Ein Ehepaar, Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage in Schleswig-Holstein, traf im März 2024 eine folgenschwere Entscheidung. Sie schlossen einen Mietvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung, dem Amt Bad Oldesloe-Land, um ihre Wohnung zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Was sie dabei übersahen, war eine entscheidende Klausel in ihrer Gemeinschaftsordnung, dem Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft. Gemäß § 5 Abs. 2 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung (TE/GO) ist für jede Vermietung die vorherige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zwingend erforderlich….


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