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Muss die Buchhalterin für Untreue und Scheckfälschung Schadensersatz zahlen?

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Eine Buchhalterin eines Zeitarbeitsunternehmens soll über Jahre hinweg über 10.000 Euro veruntreut und dafür Schecks sowie Quittungen gefälscht haben. Das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass sie nicht nur einen Teil, sondern die volle Summe zurückzahlen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 255/21 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Zeitarbeitsunternehmen forderte von einer ehemaligen Buchhalterin Schadensersatz. Es warf ihr vor, über Jahre hinweg Firmengelder veruntreut und Dokumente gefälscht zu haben.
  • Die Rechtsfrage: Musste die Buchhalterin dem Unternehmen das Geld zurückzahlen, das sie angeblich veruntreut hatte?
  • Die Antwort: Ja. Ein höheres Gericht entschied, dass die Buchhalterin dem Unternehmen die gesamte geforderte Summe zurückzahlen muss. Sie hatte ihre Position missbraucht und Gelder entnommen.
  • Die Bedeutung: Arbeitnehmer haften für vorsätzlich entnommene Firmengelder in voller Höhe. Sich auf fehlende Kenntnis zu berufen, ist bei eigener Verantwortung nicht zulässig.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 17.02.2022
  • Aktenzeichen: 5 Sa 255/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Unternehmen, das gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Es verlangte von ihrer ehemaligen Buchhalterin Schadensersatz für veruntreute Gelder.
  • Beklagte: Eine ehemalige Buchhalterin der Klägerin. Sie forderte die Abweisung der Klage und bestritt die Vorwürfe.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Eine Arbeitgeberin warf ihrer ehemaligen Buchhalterin vor, Gelder durch fingierte Scheckeinlösungen und Barauszahlungen an nicht berechtigte ehemalige Leiharbeitnehmer veruntreut zu haben. Die Buchhalterin soll dabei auch Auszahlungsquittungen gefälscht haben.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Muss eine ehemalige Buchhalterin ihrer früheren Arbeitgeberin Schadensersatz zahlen, weil sie Gelder durch gefälschte Schecks und Quittungen veruntreut haben soll?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Beklagte wurde zur Zahlung des gesamten eingeforderten Schadensersatzes verurteilt.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht war überzeugt, dass die Beklagte ihre Position als Buchhalterin missbrauchte, indem sie Gelder durch gefälschte Dokumente entnahm und sich aneignete, wodurch der Arbeitgeberin ein direkter Schaden entstand.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss der ehemaligen Arbeitgeberin den gesamten geforderten Betrag von € 10.815,36 plus Zinsen zahlen und trägt alle Prozesskosten.

Der Fall vor Gericht


Welche Schadensersatzansprüche wurden gegen eine Buchhalterin wegen Untreue und Urkundenfälschung geltend gemacht?

Ein Zeitarbeitsunternehmen aus Rheinland-Pfalz forderte von seiner ehemaligen Buchhalterin Schadensersatz. Es warf ihr vor, über Jahre hinweg Gelder veruntreut und dafür Schecks sowie Auszahlungsquittungen gefälscht zu haben. Der Fall führte zu einem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, der klären sollte, ob die Buchhalterin tatsächlich für diese Vorfälle haftbar ist und die geforderten Beträge zurückzahlen muss.

Welche Aufgaben hatte die Buchhalterin und wie kam es zu den Vorwürfen der Untreue?

Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen für gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, beschäftigte Hunderte von Leiharbeitnehmern….


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