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Krankheitsbedingte Kündigung: Darf der Chef trotz BEM-Ablehnung kündigen?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Eine Produktionsmitarbeiterin, seit Jahrzehnten im Betrieb, fehlte jahrelang krankheitsbedingt und lehnte trotz Angebot ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ab. Das Landesarbeitsgericht urteilte dennoch, die krankheitsbedingte Kündigung sei wirksam – aus einem überraschenden Grund. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 370/20 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Eine Mitarbeiterin war lange krank. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr, nachdem sie Hilfsangebote abgelehnt hatte. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Arbeitgeber wegen langer Krankheit kündigen, wenn ein besonderes Schutzverfahren abgelehnt wurde?
  • Die Antwort: Ja. Die Gerichte sahen die Kündigung als wirksam an. Die Mitarbeiterin war über Jahre krank und lehnte ein Hilfsangebot ab.
  • Die Bedeutung: Eine Kündigung wegen Krankheit kann auch bei Ablehnung eines besonderen Schutzverfahrens gültig sein. Dies gilt besonders bei langer Krankheit und fehlenden Aussichten auf Besserung.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 08.12.2021
  • Aktenzeichen: 2 Sa 370/20
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Sozialrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine langjährige Produktionsmitarbeiterin. Sie klagte gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung.
  • Beklagte: Der ehemalige Arbeitgeber der Klägerin. Er hatte der Klägerin wegen langer Krankheit gekündigt.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Eine Produktionsmitarbeiterin war über Jahre hinweg immer wieder und zuletzt durchgehend krank. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr, nachdem Wiedereingliederungsversuche scheiterten und sie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ablehnte.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Darf ein Arbeitgeber kündigen, wenn ein Mitarbeiter jahrelang krank ist, Wiedereingliederungsversuche scheitern und er ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung ablehnt?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an, weil die Klägerin dauerhaft arbeitsunfähig war, ein korrekt angebotenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) abgelehnt hatte und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten war.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Kündigung bleibt wirksam, und die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Kann eine ordentliche Kündigung wegen langer Krankheit auch bei abgelehntem BEM sozial gerechtfertigt sein?

Ja, eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen als sozial gerechtfertigt gelten, selbst wenn ein Arbeitnehmer ein angebotenes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ablehnt. Dies war der Kern einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2021 (Az.: 2 Sa 370/20), das die Kündigung einer langjährig erkrankten Produktionsmitarbeiterin für wirksam erklärte.

Wie sah die Krankheitsgeschichte der Produktionsmitarbeiterin aus?

Die 1968 geborene Mitarbeiterin war seit 1988, also über 30 Jahre lang, als Produktionsmitarbeiterin bei einem Unternehmen beschäftigt. Seit 2010 zeigten sich bei ihr erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten, die sich über die Jahre steigerten….


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