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Urlaubsabgeltung Krankheit: Warum Zusatz-Tage zuerst verfallen

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Ein langjährig erkrankter Arbeitnehmer forderte die Auszahlung von fünf Urlaubsabgeltungstagen aus 2020. Er meinte, diese Tage seien nicht verfallen. Doch das Gericht urteilte, dass ausgerechnet die Zusatz-Urlaubstage des Arbeitnehmers zuerst verfielen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 301/22 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Mitarbeiter war lange krank und konnte nicht alle Urlaubstage nehmen. Er wollte, dass der Arbeitgeber ihm die verbleibenden Tage auszahlt. Der Arbeitgeber lehnte dies für ein bestimmtes Jahr ab.
  • Die Rechtsfrage: Wenn ein Mitarbeiter Urlaub nimmt, aber auch gesetzlichen und zusätzlichen (tariflichen) Urlaub hat, welcher Urlaub wird dann zuerst als genommen angerechnet?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass immer zuerst der gesetzliche Mindesturlaub als genommen gilt. Die vom Mitarbeiter beanspruchten Tage waren zusätzlicher Urlaub und bereits nach den Regeln des Tarifvertrags verfallen.
  • Die Bedeutung: Diese Entscheidung klärt, dass gesetzlicher Urlaub Vorrang hat. Für zusätzlichen Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht extra auf den drohenden Verfall hinweisen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 10.07.2023
  • Aktenzeichen: 3 Sa 301/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger Angestellter des beklagten Landes. Er forderte die Auszahlung für fünf nicht genommene Urlaubstage aus dem Jahr 2020.
  • Beklagte: Das beklagte Land, der ehemalige Arbeitgeber des Klägers. Es lehnte die Forderung des Klägers ab und beantragte die Abweisung der Klage.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein ehemaliger Angestellter forderte Geld für fünf nicht genommene Urlaubstage aus dem Jahr 2020. Sein ehemaliger Arbeitgeber lehnte dies ab, weil der Urlaub seiner Meinung nach verfallen war.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Wenn ein Arbeitnehmer mehr Urlaub hatte, als das Gesetz vorschreibt, und er einige Tage genommen hat, welche Urlaubstage wurden dann zuerst verrechnet – die gesetzlich vorgeschriebenen oder die zusätzlichen tariflichen?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht entschied, dass zuerst der gesetzliche Mindesturlaub verrechnet wurde, und die restlichen Tage tariflicher Urlaub waren, der verfallen ist.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keine Abgeltung für die fünf Urlaubstage und muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Warum erhielt ein Arbeitnehmer keine Urlaubsabgeltung für seine Krankheitstage?

Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klärte, ob ein Arbeitnehmer eine sogenannte Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage erhalten kann, wenn er über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus auch tariflichen Urlaub hatte und während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht alle Tage nehmen konnte. Es ging dabei um die wichtige Frage, in welcher Reihenfolge Urlaubstage angerechnet werden und wann Urlaubsansprüche verfallen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass dem Arbeitnehmer in diesem speziellen Fall keine weitere Zahlung zustand, weil die umstrittenen Urlaubstage bereits nach den geltenden Regeln verfallen waren….


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