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Haftung Friedhof Betreiber: Muss Stadt trotz Mitschuld des Opfers zahlen?

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Ein 83-jähriger Mann stürzte auf einem unebenen Friedhofsweg und forderte daraufhin Schmerzensgeld von der zuständigen Stadt. Trotz klarer Haftung des Betreibers musste er wegen seiner Ortskenntnis eine erhebliche Mitschuld tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 33/22 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein älterer Friedhofsbesucher stürzte auf einem unebenen Weg und verletzte sich. Er forderte von der Stadt Schmerzensgeld wegen mangelhafter Wegesicherheit.
  • Die Rechtsfrage: War die Stadt für den Zustand des Friedhofsweges verantwortlich, sodass sie für den Sturz haften muss?
  • Die Antwort: Ja. Die Stadt verletzte ihre Verkehrssicherungspflicht, da die Unebenheiten eine unzumutbare Gefahr darstellten. Besonders für ältere Friedhofsbesucher waren die Risiken zu hoch.
  • Die Bedeutung: Betreiber öffentlicher Wege müssen für Sicherheit sorgen, auch wenn diese weniger frequentiert sind. Besucher sollten jedoch aufmerksam sein, besonders wenn ihnen die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landgericht Trier
  • Datum: 04.07.2023
  • Aktenzeichen: 11 O 33/22
  • Verfahren: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein 83-jähriger Mann. Er forderte Schmerzensgeld und die Erstattung von Anwaltskosten, nachdem er auf einem Friedhof gestürzt war.
  • Beklagte: Die Stadt, die den Friedhof betreibt. Sie bestritt, für den Sturz verantwortlich zu sein und wollte kein Schmerzensgeld zahlen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein 83-jähriger Mann stürzte auf einem Friedhof, da die Gehwegplatten Höhenunterschiede aufwiesen. Er forderte Schmerzensgeld für seine Verletzungen von der Stadt.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Muss die Stadt Schmerzensgeld zahlen, weil ein Friedhofsbesucher auf einem unebenen Weg stürzte, oder hätte der Besucher selbst besser aufpassen müssen?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Beklagte (Stadt) wurde zur Zahlung eines geringeren Schmerzensgeldes und von Anwaltskosten verurteilt; die weitergehende Klage wurde abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die Stadt hatte ihre Pflicht zur Wegesicherung verletzt, da der unebene Friedhofsweg eine nicht offensichtliche Gefahr für die überwiegend älteren Besucher darstellte.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhielt einen Teil des geforderten Schmerzensgeldes und der Anwaltskosten zugesprochen, da das Gericht auch ein Mitverschulden seinerseits sah und nicht alle Verletzungen dem Sturz zuordnete.

Der Fall vor Gericht


Wie kam es zu dem Sturz auf dem Friedhofsweg und welche Verletzungen erlitt der Besucher?

Jeden Sonntag war es ein fester Bestandteil seines Lebens: Der Besuch des Friedhofs bei einer Pfarrkirche in einer Stadt in Rheinland-Pfalz, um am Grab seiner Mutter und seiner Frau zu gedenken. So auch am 19. Juli 2020. Zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bewegte sich der damals 83-jährige Mann über die schmalen Wege des Friedhofs, die mit Platten ausgelegt waren. Doch diese Platten wiesen nicht nur Unebenheiten auf, sondern zeigten an einigen Stellen auch deutliche Höhenunterschiede und Schräglagen. Der Geschädigte gab später an, dass diese Differenzen zwischen 2 und 3 Zentimetern betrugen. Auffällige Warnschilder oder andere Gefahrenhinweise suchte man an dieser Stelle vergeblich….


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