Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung wegen Krankheit: Wenn zu viele Fehltage den Job kosten

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein langjähriger Mitarbeiter eines Auslieferungslagers wurde vom Arbeitgeber aufgrund wiederholter und langandauernder Erkrankungen gekündigt. Bereits Jahre zuvor hatte er eine ähnliche krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich abwehren können. Doch nun bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, da die betrieblichen Beeinträchtigungen durch die Fehlzeiten als unzumutbar galten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 SLa 48/24 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber kündigte einem langjährigen Mitarbeiter, weil dieser über Jahre immer wieder und lange krank war.
  • Die Rechtsfrage: War diese Kündigung wegen der häufigen Krankheiten des Mitarbeiters rechtlich zulässig?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die Kündigung. Der Mitarbeiter war zum Zeitpunkt der Kündigung durchgehend krank, und eine Besserung war nicht absehbar.
  • Die Bedeutung: Gerichte prüfen bei Kündigungen wegen Krankheit die Gesundheitsprognose eines Mitarbeiters. Sie wägen auch die Belastung für den Arbeitgeber und die Interessen beider Seiten ab.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 07.11.2024
  • Aktenzeichen: 5 SLa 48/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein langjähriger Staplerfahrer. Er klagte gegen seine krankheitsbedingte Kündigung, um sein Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
  • Beklagte: Ein Unternehmen, das ein Auslieferungslager betreibt. Sie hatte dem Kläger krankheitsbedingt gekündigt und wollte diese Kündigung gerichtlich bestätigt wissen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein langjähriger Mitarbeiter fehlte über Jahre hinweg sehr häufig und lange krankheitsbedingt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin das Arbeitsverhältnis.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen langandauernder und häufiger Krankheiten kündigen, wenn zu erwarten ist, dass er auch zukünftig oft ausfällt und der Betrieb darunter leidet?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die Kündigung war sozial gerechtfertigt, weil der Kläger voraussichtlich weiterhin häufig krank sein wird und dies den Betrieb erheblich beeinträchtigt.
  • Konsequenzen für die Parteien: Das Arbeitsverhältnis des Klägers endete wie gekündigt zum 30. April 2024 und er muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Warum endete ein langjähriges Arbeitsverhältnis wegen häufiger Krankheit vor Gericht?

Ein langjähriger Mitarbeiter eines großen Auslieferungslagers fand sich vor Gericht wieder, weil sein Arbeitgeber ihm wegen seiner wiederholten und langandauernden Krankheiten gekündigt hatte. Der Fall, der vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 7. November 2024 unter dem Aktenzeichen 5 SLa 48/24 entschieden wurde, drehte sich um die Frage, ob eine solche krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wenn ein Mitarbeiter immer wieder ausfällt. Es ging darum, ob der Arbeitgeber die Belastungen, die durch die Fehlzeiten entstanden, nicht mehr hinnehmen musste. Der betroffene Staplerfahrer, geboren im Juli 1975, arbeitete seit dem 1. April 2001 für das Unternehmen. Sein Arbeitsplatz befand sich rund 170 Kilometer von seiner Heimatgemeinde in der Westpfalz entfernt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge