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Fotos fremder Wohnung im Internet: Ist 100 Euro Schmerzensgeld für Datenschutzverstoß genug?

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Der Schock saß tief, als private Fotos einer Wohnung ohne jegliche Zustimmung plötzlich im Internet auftauchten. Eine dritte Person hatte die Innenansichten der privaten Räume aufgenommen und eigenmächtig verbreitet, was die Bewohner als direkten Eingriff in ihre Privatsphäre empfanden. Obwohl ein Landgericht diesen Akt als klaren Datenschutzverstoß bewertete, sprachen die Richter den Betroffenen dafür einen immateriellen Schadensersatz von jeweils 100 Euro zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 S 159/24 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Bewohner klagten, weil Fotos ihrer privaten Wohnung ohne Erlaubnis online gestellt wurden. Sie wollten Entschädigung für diesen Eingriff in ihre Privatsphäre.
  • Die Frage: Haben die Bewohner Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre privaten Fotos unerlaubt online waren?
  • Die Antwort: Ja, ein Gericht sprach ihnen einen kleinen Betrag zu. Die unerlaubte Veröffentlichung der Wohnungsfotos war ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
  • Das bedeutet das für Sie: Wenn private Fotos von Ihnen oder Ihrer Wohnung ohne Erlaubnis im Netz landen, haben Sie Rechte. Ein solcher Eingriff kann eine Entschädigung nach sich ziehen, selbst wenn der Betrag gering ist.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landgericht Stuttgart
  • Datum: 24.03.2025
  • Aktenzeichen: 4 S 159/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Personen, deren Wohnungsfotos unerlaubt im Internet veröffentlicht wurden. Sie forderten immateriellen Schadensersatz und Anwaltskosten.
  • Beklagte: Die Partei, die Fotos der Wohnung der Kläger ohne deren Einwilligung im Internet veröffentlicht hatte. Sie bestritt einen Schaden oder das Fehlen einer Einwilligung.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Beklagte veröffentlichte Fotos vom Inneren der Wohnung der Kläger ohne deren Zustimmung im Internet. Die Kläger forderten daraufhin Schadensersatz und Anwaltskosten.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Dürfen Personen Geld verlangen, wenn Fotos ihrer Wohnung ohne Erlaubnis im Internet landen, und wie viel?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Das Landgericht Stuttgart änderte das Urteil der Vorinstanz teilweise ab und sprach den Klägern einen geringeren Schadensersatzbetrag zu.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht entschied, dass der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Wohnungsfotos im Internet einen Schaden nach der Datenschutz-Grundverordnung darstellt, auch ohne weitere negative Folgen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss den Klägern je 100 Euro Schadensersatz und die vorgerichtlichen Anwaltskosten zahlen, während die Kläger die Hauptkosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen.

Der Fall vor Gericht


Was geschah, als private Fotos plötzlich im Netz auftauchten?

Stellen Sie sich vor, Fotos vom Inneren Ihrer eigenen Wohnung tauchen plötzlich im Internet auf, ohne dass Sie jemals Ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Genau das passierte den Bewohnern einer Immobilie in einer süddeutschen Stadt. Die Lichtbilder, die ihre privaten Räume zeigten, wurden von einer dritten Person, der späteren Verursacherin, aufgenommen und ohne Genehmigung ins Netz gestellt. Für die betroffenen Bewohner war klar: Das ist ein tiefer Eingriff in ihre Privatsphäre und ihre Rechte am eigenen Bild und an ihren Daten….


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