Ein Angeschuldigter saß vor Gericht, doch ohne Brille und Hörgerät konnte er weder sehen noch hören, als ihm das Gericht eine Pflichtverteidigerin bestellte. Obwohl ihm sein rechtliches Gehör zugesichert wurde, erhielt er den Beschluss sofort. Als er später einen Wechsel zu seiner Wunschanwältin beantragte, lehnte das Gericht ab, doch eine höhere Instanz entschied: Er bekam seine Anwältin – zusätzlich zur ersten Pflichtverteidigerin. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ks 8032 Js 5325/25 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Angeklagter wollte seinen Pflichtverteidiger wechseln oder einen neuen erhalten. Zu Beginn des Verfahrens konnte er Gerichtsbeschlüsse nicht lesen oder hören.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Angeklagter seinen Pflichtverteidiger wechseln oder einen weiteren hinzubekommen, wenn er anfangs einen Beschluss nicht verstehen konnte?
- Die Antwort: Ja, das Gericht erlaubte, dass der Angeklagte einen zweiten Pflichtverteidiger bekommt. Der ursprünglich bestellte Anwalt blieb ebenfalls im Amt, da das Vertrauen nicht zerstört war.
- Die Bedeutung: Die Rechte eines Angeklagten auf Gehör und Verteidigerwahl sind entscheidend. Gerichte können auch mehrere Pflichtverteidiger bestellen, um ein Verfahren zügig voranzutreiben.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landgericht Trier
- Datum: 07.07.2025
- Aktenzeichen: 1 Ks 8032 Js 5325/25
- Verfahren: Strafverfahren (Beschluss über Pflichtverteidigerwechsel)
- Rechtsbereiche: Strafprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Angeschuldigter in einem Strafverfahren. Er beantragte den Wechsel seines Pflichtverteidigers und die Entpflichtung der ursprünglich beigeordneten Anwältin.
- Beklagte: Die Staatsanwaltschaft und die ursprünglich beigeordnete Pflichtverteidigerin S. Sie sprachen sich gegen die Entpflichtung der Anwältin aus.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Dem Angeschuldigten wurde ein Pflichtverteidiger zugeordnet, obwohl er wegen Seh- und Hörbehinderung den Beschluss nicht verstehen konnte. Er beantragte später den Wechsel zu einem anderen Verteidiger.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Ob der Angeklagte das Recht hatte, einen von ihm selbst gewählten Anwalt als Pflichtverteidiger zu bekommen, und ob der ursprünglich eingesetzte Pflichtverteidiger entlassen werden sollte oder bleiben durfte.
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Dem Angeschuldigten wird eine neue Pflichtverteidigerin beigeordnet; die bisherige Pflichtverteidigerin bleibt zusätzlich im Amt.
- Zentrale Begründung: Die ursprüngliche Zuordnung des Pflichtverteidigers war unwirksam, weil der Angeschuldigte den Beschluss wegen seiner Behinderungen nicht wahrnehmen konnte und somit nachträglich einen anderen Pflichtverteidiger benennen durfte; die Beibehaltung des ersten Verteidigers dient der Verfahrensbeschleunigung.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Angeschuldigte erhält seinen Wunschverteidiger, muss aber die bisherige Verteidigerin zusätzlich akzeptieren, um das Verfahren zügig fortzusetzen.
Der Fall vor Gericht
Wann dürfen Pflichtverteidiger gewechselt und neue bestellt werden?
Manchmal beginnt ein Gerichtsverfahren mit Hindernissen, die weit über den eigentlichen Vorwurf hinausgehen. So erging es einem Angeschuldigten, dessen Geschichte in einer norddeutschen Großstadt vor dem Landgericht Trier verhandelt wurde….