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Widerruf per E-Mail: Rechtssicher & kostenlos widerrufen

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Der Widerruf per E-Mail ist praktisch und schnell – doch ist er auch rechtlich sicher? Viele Verbraucher unterschätzen dabei ein entscheidendes Risiko: Im Streitfall müssen sie den Versand der E-Mail beweisen können. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Widerruf gültig ist und Sie Ihr Recht nicht verlieren?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Sie können viele Online-Käufe oder Verträge per E-Mail widerrufen. Eine E-Mail ist dafür rechtlich gültig und ausreichend.
  • Das größte Risiko: ⚠️ Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass Ihre E-Mail den Verkäufer erreicht hat. Ohne diesen Beweis kann Ihr Widerruf unwirksam sein und Sie verlieren Ihr Recht.
  • Die wichtigste Regel: Senden Sie Ihre E-Mail, sichern Sie aber den Versand gut ab, zum Beispiel mit einem Screenshot. Bei teuren Artikeln senden Sie die Erklärung zusätzlich per Einschreiben.

Fakten-Check

  • Gemäß § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss ein Widerruf lediglich als eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen.
  • Eine E-Mail ist für eine Widerrufserklärung rechtlich wirksam und gilt als ausreichend.
  • Die gesetzliche Standardfrist für einen Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt üblicherweise mit dem Erhalt der Ware.
  • Die Beweislast für den fristgerechten Zugang der Widerrufserklärung liegt im Streitfall stets beim Verbraucher.
  • Eine E-Mail gilt im Geschäftsverkehr als zugegangen, sobald sie auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung steht, laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2022.
  • Erlischt das Widerrufsrecht nicht, weil der Unternehmer den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat, so endet es spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn.
  • Kernfakt: Eine E-Mail erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für einen wirksamen Widerruf gemäß § 355 BGB.

Ist ein Widerruf per E-Mail rechtsgültig?

Ein Klick, eine Bestellung, ein paar Tage später ist das Paket da. Doch was, wenn das neue Smartphone doch nicht so smart ist oder die Jacke eher wie ein Kartoffelsack sitzt? Das Gesetz gibt Ihnen als Verbraucher ein mächtiges Werkzeug an die Hand: das Widerrufsrecht. Die entscheidende Frage in unserer digitalen Welt lautet jedoch: Wie üben Sie dieses Recht korrekt aus? Genügt eine einfache E-Mail, um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen, oder lauern hier rechtliche Fallstricke? Die Antwort ist ein klares Ja, aber mit einem entscheidenden „Aber“. Eine E-Mail ist heute für einen Widerruf vollkommen ausreichend und rechtlich wirksam. Die wahre Herausforderung liegt jedoch nicht im Versenden, sondern im Beweisen. Denn im Streitfall müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Nachricht den Händler auch tatsächlich erreicht hat. Wir führen Sie durch die wichtigsten Punkte: von den rechtlichen Grundlagen über den perfekten Inhalt Ihrer Widerrufserklärung bis hin zur Frage, wie Sie sich am besten absichern.

Kurz gesagt: Ja, ein Widerruf per E-Mail ist seit 2014 rechtsgültig und ausreichend. Entscheidend ist jedoch die Beweisbarkeit des Versands.

Was ist das Widerrufsrecht?

Zunächst die Basics: Ein Widerruf ist Ihr gesetzlich verankertes Recht, einen geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Es ist eine Art „Bedenkzeit“, die der Gesetzgeber Ihnen als Verbraucher einräumt, um Sie vor übereilten Entscheidungen zu schützen….


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