Am 11. November 2023 erlebte ein Kunstschaffender einen digitalen Schock: Über 24 Millionen seiner Krypto-Münzen im Wert von rund 2,5 Millionen Euro lösten sich spurlos von seiner digitalen Geldbörse auf. Schnell richtete sich der Verdacht auf einen Technikexperten, der die Wallet einst einrichtete und sämtliche Passwörter kannte – ein klarer Fall von Kryptowährung Diebstahl schien vorzuliegen. Doch dieser Experte nutzte lediglich seine Kenntnis der Passwörter, die er selbst vergeben hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 185/24 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Technikexperte soll digitale Münzen im Wert von 2,5 Millionen Euro von der digitalen Geldbörse eines Kunstschaffenden verschoben haben.
- Die Frage: War das Verschieben der digitalen Münzen eine Straftat?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht sah darin keine Straftat. Ein Vermögensarrest wurde daher aufgehoben.
- Das bedeutet das für Sie: Wer Passwörter bereits kennt und benutzt, überwindet damit keine Datensicherung im strafrechtlichen Sinne. Die automatische Buchung von Kryptowerten im System ist zudem keine direkte Veränderung von Daten durch den Nutzer.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Oberlandesgericht Braunschweig
- Datum: 18.09.2024
- Aktenzeichen: 1 Ws 185/24
- Verfahren: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht, IT-Recht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Staatsanwaltschaft Göttingen und die Generalstaatsanwaltschaft. Sie wollten einen Vermögensarrest gegen den Beschuldigten erwirken, weil er Kryptowerte unbefugt übertragen haben soll.
- Beklagte: Der Beschuldigte. Er wehrte sich gegen den Vermögensarrest und bestritt, sich strafbar gemacht zu haben.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, Kryptowerte im Wert von über zwei Millionen Euro unbefugt von der Krypto-Wallet eines Zeugen auf andere Wallets übertragen zu haben. Er soll dafür Passwörter genutzt haben, die er bei der Einrichtung der Wallet für den Zeugen vergeben hatte und entgegen einer Absprache behielt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Macht sich jemand strafbar, der Kryptowerte unbefugt von einem Konto abzieht, indem er ihm bekannte Passwörter nutzt, und darf deshalb sein Vermögen vorläufig eingefroren werden?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht sah keine ausreichenden Anzeichen für eine Straftat, da das Vorgehen des Beschuldigten die Merkmale der in Frage kommenden Paragraphen des Strafgesetzbuches nicht erfüllte.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Vermögensarrest gegen den Beschuldigten bleibt aufgehoben und er erhält die hinterlegten Kryptowerte zurück; die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Der Fall vor Gericht
Wie verschwanden 25 Millionen digitale Münzen spurlos?
Es war der späte Abend des 11. November 2023, als auf einer digitalen Geldbörse, einer sogenannten Krypto-Wallet, eines Kunstschaffenden etwas Unerwartetes geschah. Zwischen 23:34 und 23:45 Uhr veränderte sich die digitale Landschaft seiner Vermögenswerte dramatisch. Über 24 Millionen seiner „…-Coins“, digitale Währungseinheiten mit einem damaligen Gegenwert von knapp 2,5 Millionen Euro, lösten sich wie von Geisterhand auf….