Für eine Mieterin war ihre Erdgeschosswohnung der einzig sichere Rückzugsort vor einer schweren psychischen Erkrankung, doch dieser Schutzraum geriet unter Druck. Die Eigentümer forderten ein umfassendes Zutrittsrecht für geplante Hausbesichtigungen zum Verkauf, angekündigt binnen drei Werktagen. Die Mieterin lehnte ab; ärztliche Atteste bestätigten, dass die Vorstellung fremder Personen in ihrem Zuhause akute Suizidgefahr auslösen könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 1007/19 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Vermieter wollte die Wohnung einer Mieterin Interessenten zeigen. Die Mieterin war aber schwer psychisch krank und konnte keine fremden Personen in ihrer Wohnung ertragen.
- Die Frage: Darf ein Vermieter trotz einer schweren Krankheit des Mieters verlangen, dass die Wohnung für Interessenten gezeigt wird?
- Die Antwort: Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Das Gericht erlaubte die Besichtigungen, legte aber feste Regeln zum Schutz der Mieterin fest.
- Das bedeutet das für Sie: Auch bei Krankheit müssen Sie Besichtigungen Ihrer Mietwohnung dulden. Der Vermieter muss dabei aber extrem rücksichtsvoll vorgehen und enge Grenzen einhalten.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Amtsgericht Hersbruck
- Datum: 11. August 2020
- Aktenzeichen: 4 C 1007/19
- Verfahren: Zivilprozess
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Vermieter einer Wohnung. Sie wollten die Wohnung verkaufen und forderten deshalb Zugang zur Besichtigung.
- Beklagte: Die Mieterin der Wohnung. Sie weigerte sich, den Zutritt zu gewähren, da sie unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Vermieter wollten ihre vermietete Wohnung verkaufen. Die Mieterin verweigerte Besichtigungen wegen einer schweren psychischen Erkrankung.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Dürfen Vermieter ihre vermietete Wohnung für Verkaufsbesichtigungen betreten, auch wenn die Mieterin wegen einer schweren psychischen Erkrankung große Probleme damit hat?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Klage wurde teilweise stattgegeben und teilweise abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht bejahte grundsätzlich das Besichtigungsrecht der Vermieter zum Wohnungsverkauf, musste es aber zum Schutz der erkrankten Mieterin stark einschränken.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Mieterin muss Besichtigungen unter strengen Auflagen dulden, während die Vermieter nur ein eingeschränktes Zutrittsrecht erhalten und die Mieterin einen Teil der Anwaltskosten tragen muss.
Der Fall vor Gericht
Ein Zuhause als Schutzraum: Durften Vermieter trotz schwerer Krankheit ihrer Mieterin die Wohnung zeigen?
Manchmal werden die eigenen vier Wände, der Inbegriff von Geborgenheit und Rückzugsort, zum Mittelpunkt eines unerwartet harten Rechtsstreits. So geschehen in einem Fall, der vor dem Amtsgericht einer bayerischen Kleinstadt landete. Im Zentrum stand eine Bewohnerin, die ihre Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses gemietet hatte. Für sie war dieses Zuhause weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf; es war ein essenzieller Schutzraum, der ihr inmitten einer schweren psychischen Erkrankung Halt gab. Doch ihre Vermieter hatten andere Pläne, die diesen Schutzraum infrage stellten und die Mieterin an ihre Grenzen brachten….