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Rente wegen Erwerbsminderung: Trotz Krankheit noch arbeitsfähig?

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein ehemaliger Elektromotorenbauer kämpfte seit Mitte 2016 mit wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit und stellte im Mai 2018 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Obwohl eine Arbeitsagentur seine Leistungsfähigkeit auf unter drei Stunden täglich einstufte, lehnte die zuständige Rentenversicherung den Antrag ab. Sie stützte sich auf unabhängige Gutachten, die den Mann trotz seiner Leiden weiterhin als mindestens sechs Stunden täglich erwerbsfähig beurteilten. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 2 R 842/18 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Mann, der krank war, wollte eine besondere Rente erhalten, weil er angeblich nicht mehr richtig arbeiten konnte. Die Rentenversicherung und später ein Gericht sahen das anders.
  • Die Frage: Hatte der Mann einen Anspruch auf diese Rente, weil er nicht mehr genug Stunden pro Tag arbeiten konnte?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass der Mann trotz seiner Gesundheitsprobleme noch genügend Stunden arbeiten konnte. Die meisten Gutachter bestätigten, dass er noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten konnte.
  • Das bedeutet das für Sie: Ob Sie eine solche Rente bekommen, hängt davon ab, ob Sie objektiv weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Persönliche Beschwerden allein reichen oft nicht aus; es zählen die Einschätzungen unabhängiger medizinischer Gutachter.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Sozialgericht Würzburg
  • Datum: 11. Mai 2020
  • Aktenzeichen: S 2 R 842/18
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Sozialgerichtsverfahren

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Mann, der eine Erwerbsminderungsrente beantragte. Er war der Meinung, wegen seiner Krankheiten nicht mehr arbeiten zu können.
  • Beklagte: Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern. Sie hatte den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Kläger beantragte eine Erwerbsminderungsrente aufgrund langjähriger Krankheit. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, da sie ihn noch als arbeitsfähig ansah.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Hat der Kläger Anspruch auf eine Rente, weil er wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Klage abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht befand, dass der Kläger trotz seiner Erkrankungen weiterhin mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gestützt auf das Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keine Rente und muss seine eigenen außergerichtlichen Kosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Ein Bäcker, ein Traum vom Ruhestand und die kalte Realität der Rentenversicherung

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Arbeitsleben lang hart gearbeitet, zuletzt als Elektromotorenbauer. Doch dann zwingt Sie die eigene Gesundheit in die Knie. Seit Mitte 2016 kämpft ein im Jahr 1962 geborener Mann, den wir hier den Rentenantragsteller nennen wollen, mit wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit. Er hatte eine Ausbildung zum Bäcker gemacht, war Soldat auf Zeit und Schreiner, bevor er in seinem letzten Beruf tätig war. Die Schmerzen und Beeinträchtigungen wurden so stark, dass er sich nicht mehr in der Lage sah, seinen Lebensunterhalt zu verdienen….


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