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Kostenübernahme Cannabis: Warum trotz Rezept die Krankenkasse nicht zahlen muss

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Seit über zehn Jahren litt ein Schmerzpatient an quälenden Rückenleiden, die ihn seit April 2017 durchgehend arbeitsunfähig machten. Im Mai 2018 entdeckte er medizinisches Cannabis, das seine Schmerzen merklich linderte und die Hoffnung auf ein Arbeitsleben zurückbrachte. Doch die beantragte Kostenübernahme Cannabis für seine als Rettung empfundene Therapie lehnte seine Krankenkasse ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 12 KR 632/19 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Mann mit starken Rückenschmerzen fand Linderung durch medizinisches Cannabis. Seine Krankenkasse weigerte sich, die Kosten dafür zu übernehmen.
  • Die Frage: Darf eine Krankenkasse die Übernahme der Kosten für medizinisches Cannabis ablehnen?
  • Die Antwort: Ja, das Gericht entschied, dass die Krankenkasse die Kosten ablehnen durfte. Der behandelnde Arzt hatte nicht ausreichend begründet, warum andere Behandlungen nicht möglich waren.
  • Das bedeutet das für Sie: Ihr Arzt muss genau erklären, warum Sie medizinisches Cannabis brauchen und andere Therapien für Sie ungeeignet sind. Es ist wichtig, dass Sie auch bereit sind, andere geeignete Behandlungen zu versuchen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Sozialgericht Augsburg
  • Datum: 15.10.2020
  • Aktenzeichen: S 12 KR 632/19
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Krankenversicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Mann, der an chronischen Rückenschmerzen litt. Er beantragte bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Cannabistherapie.
  • Beklagte: Eine Krankenkasse. Sie lehnte die Kostenübernahme für die Cannabistherapie ab.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Mann litt an chronischen Rückenschmerzen. Er beantragte bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für medizinisches Cannabis.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Muss die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis bei chronischen Schmerzen übernehmen, wenn der behandelnde Arzt die Unwirksamkeit anderer Therapien nicht ausreichend begründet hat?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Klage abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die Klage wurde abgewiesen, weil die Begründung des behandelnden Arztes für die Cannabistherapie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte, insbesondere bezüglich der ausgeschöpften Standardtherapien.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keine Kostenerstattung für Cannabis; die Krankenkasse trägt einen geringen Teil seiner außergerichtlichen Kosten.

Der Fall vor Gericht


Kann eine Krankenkasse die Kosten für Cannabis als Schmerztherapie ablehnen?

Das Leben des Mannes, eines gelernten Metzgers, war seit Jahren von quälenden Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule gezeichnet. Bandscheibenvorfälle hatten ihm schwer zu schaffen gemacht, und seit mehr als zehn Jahren litt er darunter – eine Situation, die sich 2016 dramatisch verschlimmerte. Er war seit April 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Zahlreiche Therapieversuche hatten kaum Linderung gebracht oder waren an unerträglichen Nebenwirkungen gescheitert. Medikamente wie Ibuprofen, Tramal oder Tilidin führten bei ihm zu Beschwerden wie Reizbarkeit, Schwindel, Erbrechen oder Leberschmerzen. Auch physiotherapeutische Behandlungen, Osteopathie, Spritzenkuren und eine stationäre Reha-Maßnahme blieben ohne nachhaltigen Erfolg….


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