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GbR Grundstück übertragen: Reicht die eGbR-Eintragung für das Grundbuch?

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Ein Grundstückseigentümer ging davon aus, sein im Grundbuch eingetragenes Objekt könne einfach vom alten GbR-Namen auf die neue eGbR umgeschrieben werden – schließlich waren die Partner identisch. Das Grundbuchamt lehnte den Antrag, das GbR Grundstück zu übertragen, jedoch konsequent ab, obwohl die Gesellschaft sich seit dem 1. Januar 2024 lediglich im neuen Gesellschaftsregister registriert hatte. Für die Behörde handelte es sich bei der scheinbar identischen Einheit nicht um eine Namensänderung, sondern um zwei vollkommen verschiedene Rechtsträger. Zum vorliegenden Urteil Az.: FT-394-71 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Eine Gesellschaft, die ein Grundstück besaß, hatte ihren Namen in einem neuen Register geändert. Die Gesellschaft wollte diesen neuen Namen im Grundbuch für ihr Grundstück eintragen lassen. Das Grundbuchamt lehnte das ab.
  • Die Frage: Kann ein Grundstück einfach auf den neuen Namen einer Gesellschaft umgeschrieben werden, wenn die gleichen Personen dahinterstehen?
  • Die Antwort: Nein. Die alte und die neu registrierte Gesellschaft gelten rechtlich als separate Einheiten. Ein Grundstückswechsel zwischen ihnen muss deshalb wie ein Verkauf notariell beurkundet werden.
  • Das bedeutet das für Sie: Wenn Ihre Gesellschaft, die ein Grundstück besitzt, sich neu im Gesellschaftsregister einträgt, ist eine einfache Namensänderung im Grundbuch nicht möglich. Dafür muss das Grundbuch erst gesondert angepasst werden, oder ein Notar muss den Übergang förmlich beurkunden.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz
  • Datum: 13.09.2024
  • Aktenzeichen: FT-394-71
  • Verfahren: Grundbuchsache
  • Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Gesellschaftsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Antragsteller im Grundbuchverfahren. Er wollte ein Grundstück im Grundbuch auf eine andere Gesellschaft eintragen lassen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Antragsteller wollte ein Grundstück im Grundbuch von einer GbR auf eine neu gegründete und im Gesellschaftsregister eingetragene eGbR umschreiben lassen. Er legte dafür eine Urkunde vor, die das Gericht als nicht ausreichend ansah.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Reicht es aus, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Gesellschaftsregister eingetragen wird, um ein auf sie eingetragenes Grundstück im Grundbuch automatisch auf die neue, eingetragene GbR (eGbR) umzuschreiben, auch wenn die Gesellschafter identisch sind?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Antrag wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht entschied, dass die alte und die neue Gesellschaft rechtlich getrennt sind und eine Grundstücksübertragung daher eine notariell beurkundete Vereinbarung erfordert, die fehlte.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Antragsteller musste die Kosten des Verfahrens tragen und konnte das Grundstück nicht wie gewünscht umschreiben lassen.

Der Fall vor Gericht


Was wollte der Antragsteller erreichen – und warum stieß er an Grenzen?

In den Akten des Grundbuchamtes einer bayerischen Kleinstadt landete ein Antrag, der auf den ersten Blick wie eine Formsache erscheinen mochte. Ein Grundstück, das bisher im Grundbuch auf eine „… GbR ……


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