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Möbelsonderanfertigung online bestellt: Doch kein Widerrufsrecht?

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Eine Kundin träumte von maßgefertigten Einbaumöbeln im Wert von rund 9.400 Euro und erteilte einem Schreinerbetrieb per E-Mail den Auftrag. Doch nur wenige Tage später stornierte sie die Bestellung, obwohl der Schlafzimmerschrank bereits fertiggestellt war und zur Lieferung bereitstand. Sie berief sich auf ihr Widerrufsrecht, da der Vertrag online geschlossen wurde. Konnte sie die Zahlung für diese individuelle Anfertigung tatsächlich einfach verweigern? Zum vorliegenden Urteil Az.: 271 C 21680/24 | | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Eine Kundin bestellte maßgefertigte Schränke bei einem Schreiner. Kurz nach dem Auftrag stornierte sie die Bestellung, obwohl ein Schrank schon fertig war. Sie weigerte sich zu zahlen.
  • Die Frage: Durfte die Kundin die maßgefertigten Möbel einfach stornieren und musste sie nicht bezahlen?
  • Die Antwort: Nein. Die Kundin hatte kein Widerrufsrecht, weil die Möbel speziell für sie angefertigt wurden. Sie musste den fertigen Schrank bezahlen.
  • Das bedeutet das für Sie: Maßgefertigte Produkte können Sie meist nicht einfach stornieren. Sie müssen dann in der Regel für die erbrachte Leistung bezahlen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 26.02.2025
  • Aktenzeichen: 271 C 21680/24
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Verbraucherrecht, Schuldrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Inhaber einer Schreinerei. Er forderte von der Beklagten die Bezahlung für einen individuell angefertigten Schrank.
  • Beklagte: Eine Privatperson, die einen Einbauschrank beauftragt hatte. Sie weigerte sich, den Schrank abzunehmen und zu bezahlen, da sie ein Widerrufsrecht geltend machte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Eine Privatperson beauftragte online eine Schreinerei mit der Anfertigung eines individuellen Einbauschranks und einer Garderobe. Die Privatperson stornierte den Auftrag, als der Schrank bereits fertiggestellt war, und weigerte sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Steht einer Privatperson ein Widerrufsrecht zu, wenn sie einen individuell angefertigten Schrank über das Internet bestellt hat, und muss sie die Schreinerei trotz Stornierung bezahlen?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Klage des Schreiners wurde vollumfänglich zugesprochen.
  • Zentrale Begründung: Der Privatperson stand kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuelle Anfertigung handelte, und sie muss die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen zahlen.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss dem Kläger den geforderten Betrag für den Schrank zahlen und die Rechtsanwaltskosten übernehmen, im Gegenzug erhält sie den fertiggestellten Schrank.

Der Fall vor Gericht


Darf man eine maßgefertigte Bestellung einfach stornieren?

Stellen Sie sich vor, Sie suchen nach dem perfekten Einbauschrank, der sich nahtlos in Ihre Wohnung einfügt. Eine Kundin aus einer süddeutschen Großstadt stand genau vor dieser Aufgabe. Sie nutzte eine bekannte Online-Plattform für Handwerkerleistungen, um einen Fachmann für ihre Traumschränke zu finden. Ein Schreinerbetrieb meldete sich auf ihre Ausschreibung. Weil es sich um eine besondere Anfertigung handelte, die genau auf die Räume der Kundin zugeschnitten werden sollte, vereinbarte ein Mitarbeiter des Betriebs einen persönlichen Termin in der Wohnung der Kundin….


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