Ein Familienvater, der seinen kleinen Sohn zur Kindertagesstätte brachte, stürzte am 6. April 2021 auf einem eisglatten Wegabschnitt schwer und verletzte sich am Fußgelenk. Er sah die Gemeinde in der Pflicht und forderte Schadensersatz, da diese ihre Winterdienstpflicht vernachlässigt habe. Doch die Kommune bestritt umgehend jede Schuld, verwies auf unvorhersehbares Blitzeis und warf dem Mann Eigenverschulden vor. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 555/22 | | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Vater stürzte auf einem vereisten Weg direkt vor einer Kindertagesstätte und verletzte sich schwer. Er klagte, weil die zuständige Gemeinde den Weg nicht geräumt hatte.
- Die Frage: War die Gemeinde für den Unfall und die schweren Verletzungen des Vaters verantwortlich?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, die Gemeinde hätte den Weg räumen müssen. Sie hatte ihre Pflicht zum Schutz der Nutzer verletzt.
- Das bedeutet das für Sie: Werden Sie auf einem öffentlich genutzten Weg durch fehlenden Winterdienst verletzt, kann der Verantwortliche haften. Das gilt auch, wenn dieser die Räumpflicht an jemand anderen übertragen hat.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landgericht Coburg
- Datum: 19.04.2024
- Aktenzeichen: 24 O 555/22
- Verfahren: Feststellungsklage
- Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Verkehrssicherungspflicht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Mann, der vor einer Kindertagesstätte auf eisglattem Weg stürzte und sich schwer verletzte. Er forderte von der Gemeinde die Feststellung, dass diese für alle entstandenen und zukünftigen Schäden haften müsse.
- Beklagte: Eine Gemeinde, der das Grundstück mit der Kindertagesstätte gehört. Sie beantragte die Klageabweisung und bestritt ihre Haftung.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Mann stürzte im April 2021 auf einem vereisten Gehweg vor einer Kindertagesstätte und zog sich schwere Beinverletzungen zu. Die beklagte Gemeinde, Eigentümerin des Grundstücks, hatte ihren Winterdienst bereits vorzeitig eingestellt und den Weg zum Unfallzeitpunkt nicht geräumt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss eine Gemeinde haften, wenn jemand auf einem glatten Gehweg vor einer Kindertagesstätte stürzt, obwohl sie den Winterdienst auf Anlieger übertragen hat, ihn aber faktisch selbst ausführt und die Glätte nicht rechtzeitig beseitigt wurde?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Klage wurde zugunsten des Klägers entschieden; die Gemeinde wurde zur Haftung verpflichtet.
- Zentrale Begründung: Die Gemeinde hat ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie den glatten Gehweg vor der Kindertagesstätte nicht rechtzeitig geräumt hat, obwohl die Glätte vorhersehbar war und die Gemeinde den Winterdienst dort faktisch selbst ausführte.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Gemeinde muss dem Kläger für alle entstandenen materiellen und immateriellen Schäden aufkommen und trägt die gesamten Prozesskosten.
Der Fall vor Gericht
Ein fataler Sturz vor der Kita: Wer haftet für eisglatte Wege?
Es war ein Morgen wie viele andere, doch für einen Familienvater nahm er eine dramatische Wendung. Er war auf dem Weg, seinen kleinen Sohn in eine Kindertagesstätte in einer nordbayerischen Kleinstadt zu bringen. Es war der 6. April 2021, ein ungemütlicher Frühlingsmorgen, an dem sich der Winter noch einmal mit eisiger Hand zurückmeldete….