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Probezeit Kündigung HinSchG: Gekündigt trotz gemeldeter Missstände?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Jurist trat im Frühjahr 2023 eine strategisch wichtige Position an und stieß kurz darauf auf mögliche Kartellrechtsverstöße in seinem neuen Unternehmen. Obwohl seine Leistung als gut bis sehr gut bewertet wurde und er seine Bedenken dem Geschäftsführer mitteilte, erhielt er Ende September 2023 die überraschende Probezeitkündigung. Das Unternehmen nannte mangelnden Pragmatismus als Grund, der Jurist sah darin jedoch eine Reaktion auf seine Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 SLa 306/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
  • Datum: 11.11.2024
  • Aktenzeichen: 7 SLa 306/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Hinweisgeberschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein ehemaliger „Leiter Recht“ eines Unternehmens. Er klagte gegen seine Kündigung und forderte seine Weiterbeschäftigung.
  • Beklagte: Das Unternehmen, das dem Kläger gekündigt hat. Sie verteidigte die Wirksamkeit der Kündigung.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Mitarbeiter in der Probezeit wurde gekündigt. Er hielt die Kündigung für unwirksam, da er zuvor interne Rechtsverstöße gemeldet hatte und die Kündigungsfrist seiner Meinung nach falsch berechnet wurde.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte der Arbeitgeber den Mitarbeiter in der Probezeit kündigen, obwohl dieser mögliche Missstände im Unternehmen aufgedeckt haben will und die Kündigungsfrist nicht genau eingehalten wurde?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Berufung zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung, da der Kläger seine behaupteten Rechtsverstöße nicht ausreichend darlegen konnte, die Kündigung keine verbotene Maßregelung war und die Kündigungsfrist durch Umdeutung als korrekt galt.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen und sein Arbeitsverhältnis endete zum 31. Oktober 2023.

Der Fall vor Gericht


Eine Kündigung im Probelauf: Der Fall des Juristen und die heiklen Meldungen

Ein erfahrenes Unternehmen stand vor einer ungewöhnlichen Situation. Es hatte einen hochqualifizierten Juristen eingestellt, um eine neue, strategisch wichtige Position als Leiter der Rechtsabteilung zu besetzen. Sein Gehalt war beachtlich, seine Aufgaben vielfältig und entscheidend für die Ausrichtung des Unternehmens. Doch noch während der sechsmonatigen Probezeit, in der man sich gegenseitig beschnuppern und die Zusammenarbeit testen wollte, zogen dunkle Wolken auf. Plötzlich, nach nur wenigen Monaten, erhielt der Jurist die Kündigung. Was war geschehen, dass eine so vielversprechende Zusammenarbeit so abrupt endete – und das, obwohl seine Leistung in den Bereichen „Compliance“ und „Legal“ noch kurz zuvor als gut bis sehr gut bewertet worden war?

Was führte zur überraschenden Kündigung mitten in der Probezeit?

Der Rechtsberater hatte seine Tätigkeit im Frühjahr 2023 bei dem großen Unternehmen aufgenommen. Seine Kernaufgaben umfassten den Aufbau eines umfassenden Systems zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften – im Fachjargon oft „Compliance Management System“ genannt –, die Prüfung von Verträgen und die Klärung komplexer gesellschaftsrechtlicher Fragen. Er arbeitete eng mit dem Geschäftsführer und der Finanzchefin zusammen….


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